Aktuelle Regelungen

Aktuelle Corona-Verordnung

Die Landesregierung hat die Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) zum 1. März 2023 beschlossen. Damit treten zugleich auch weitere Ressortverordnungen außer Kraft.

Noch bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen, um vulnerable Gruppen zu schützen:

Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.

Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Die Corona-Verordnung im Wortlaut finden Sie hier:

Aktuelle CoronaVO des Landes

Wichtige Fragen werden hier beantwortet:

Corona FAQ

Regelungen des Landkreises und der Gemeinde

LANDKREIS LÖRRACH

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage sowie die aktuellen Inzidenz- und Impfzahlen im Landkreis Lörrach finden Sie auf www.loerrach-landkreis.de/corona.



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