Öffentliche Bekanntmachung, Sanierungsende der Kesslergrube

Öffentliche Bekanntmachung

Die Firma Roche Pharma AG beantragt nach Sanierungsende der Kesslergrube, Perimeter 1/3-NW in Grenzach-Wyhlen die Renaturierung des Rheinufers, Rhein-km 161,5 in Grenzach-Wyhlen.

Im Rahmen dieser Genehmigungsplanung wird die Wiederherstellung der durch die Sanierungsmaßnahme Kesslergrube beeinträchtigten Bereiche beantragt:

  • Rückbau des temporären Schiffsanlegers
  • Wiederherstellung und Aufwertung der Flachwasserzone
  • Wiederherstellung und Aufwertung des Rheinufers sowie der beeinträchtigten Biotope
  • Wiederherstellung des Rheinuferweges

Für das Vorhaben wird ein wasserrechtliches Verfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (Planfeststellungsverfahren) durchgeführt.

Der Antrag und die hierzu gehörenden Unterlagen liegen für die Dauer eines Monats vom 12.06.2023 bis einschließlich 12.07.2023 im

  • Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Rheinfelder Str. 19, 79639 Grenzach-Wyhlen, im Flurbereich des 1. Obergeschosses
  • Landratsamt Lörrach, Fachbereich Umwelt, Im Entenbad 11 + 13, Zimmer 1.48, 79539 Lörrach

während den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die oben genannten Unterlagen werden zusätzlich im Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Grenzach-Wyhlen eingestellt.

https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mit telefonischer oder schriftlicher Voranmeldung unter Tel.: 07624/32-144 bzw. E-Mail: eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde in der Bauverwaltung im Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig. Nach Ablauf der Offenlagefrist werden die eingegangenen Stellungnahmen an das zuständige Landratsamt Lörrach weitergeleitet.

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist und anschließend zwei Wochen bis einschließlich 26.07.2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei den obengenannten Behörden erhoben werden. Frist- und formgerecht erhobene Einwendungen werden gegebenenfalls in einem Erörterungstermin verhandelt.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese werden auf den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten verwiesen.
  • nach Ablauf der Einwendungsfrist wegen nachteiliger Wirkungen der Benutzung Auflagen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während des Verfahrens nicht voraussehen konnte,
  • nach Ablauf der Einwendungsfrist eingehende Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis oder einer Bewilligung in demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden können,
  • bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.
  • wegen nachteiliger Wirkungen einer zulässigen Benutzung gegen den Inhaber der Zulassung nur vertragliche Ansprüche geltend gemacht werden können,
  • Personen, die Einwendungen erhoben haben, über den Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Lörrach, den 26.05.2023                                                            Landratsamt Lörrach/

   Dezernat III/Fachbereich Umwelt

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