Aktuelles
Da das 25-jährige Jubiläum des Grenzach-Wyhlener Wochenmarktes im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht gefeiert werden konnte, plant die Gemeindeverwaltung am 21. Mai 2022 eine Jubiläumsveranstaltung „25+1“ im Rahmen der bis dahin vorherrschenden Möglichkeiten. Geplant ist ein Fest für alle Bürgerinnen und Bürger mit einem bunten Programm und regionalen Spezialitäten. Das genaue Programm der Veranstaltung wird dann noch einmal ausführlich angekündigt.
Unsere Marktbeschicker
Sofern Sie am Wochenmarkt der Gemeindes Grenzach-Wyhlen teilnehmen möchten, senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung an das Bürgerbüro der Gemeinde Grenzach-Wyhlen.
Möchte sich ein Martbeschicker für den Wochenmarkt bewerben, kann formlos ein Antrag mit den Angaben des Warensortiments und der erforderlichen Standgröße (Meterzahl) bei der Marktleitung gestellt werden.
Das Team des Bürgerbüros steht Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Gebühren sind in der Wochenmarkt Gebühren-Satzung geregelt.
Bei der Zulassung der Marktbeschicker werden insbesondere die Grundsätze der Marktfreiheit und Gleichbehandlung, die erprobte Eignung eines Bewerbers und die Sicherheit und Attraktivität des Angebotes von der Marktleitung berücksichtigt.
Einzelne Kriterien über die Standplätze, den Auf-und Abbau können Sie aus der Wochenmarktsatzung entnehmen. Einzelne anfallende Marktgebühren können über die Wochenmarkt Gebühren-Satzung entnommen werden.
Auf dem Wochenmarkt dürfen nach § 67 Gewerbeordnung Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes feilgeboten werden, sowie alkoholische Getränke aus sebstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft, der des Obst- und Gartenbaus, Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei, rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.