Die Beratungskampagne des Sanierungsmanagements der Gemeinde Grenzach-Wyhlen geht in die nächste Runde.
Hier finden Sie aktuelle Veranstaltungstermine:
Im letzten Jahr wurden in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Südwest, dem Landkreis und der Gemeinde Grenzach-Wyhlen unter der „Wärmewende-Kampagne“ Vor-Ort-Vorträge angeboten. Die Energieagentur Südwest bietet nun für die Bürgerinnen und Bürger der Kommunen, welche bereits die Wärmewende-Kampagne mit Vor-Ort-Vorträgen veranstaltet haben, die Vorträge nochmals online und zu einer späteren Uhrzeit an. So können Interessierte, die bei den Vor-Ort-Vorträgen verhindert waren, nun bequem von zu Hause aus teilnehmen.
Termine und Anmeldedaten finden Sie hier:
Online-Vorträge Wärmewende Kampagne
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Nahwärmenetz Grenzach-Wyhlen
Aktuell beginnen die Planungen für die erste Ausbaustufe des Nahwärmenetzes in Grenzach-Wyhlen. Hierzu erhalten die betroffenen Gebäudeeigentümer in diesem Abschnitt in der nächsten Zeit sukzessive Anschreiben unseres Projektpartners naturenergie hochrhein AG, um konkrete Vor-Ort-Termine anzubieten, ob in Ihrem Gebäude ein Nahwärme-Hausanschluss möglich wäre.
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Ihr Gebäude ist etwas „in die Jahre gekommen“ und Sie möchten das Gebäude fit für die Zukunft machen? Mit welchen Maßnahmen bzw. wo fange ich an?
Wenn Sie unschlüssig sind, lassen Sie am besten zu Beginn einen sogenannten Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ihres Gebäudes erstellen. Dieser zeigt Ihnen die Maßnahmen in baulich und zeitlich sinnvoller und wirtschaftlicher Weise auf – zudem kann er Ihnen bei Beantragung von Förderungen aus dem BEG (Bundesförderung energieeffiziente Gebäude) um 5% erhöhen.
Für eine allererste Beratung steht Ihnen auch unser Sanierungsmanagement zur Seite – Kontakt siehe Ansprechpartner in der rechten Spalte.
Grenzach-Wyhlen hat sich an der Unternehmensunabhängigen interkommunalen Wärmeplanung des Landkreises (UIWP) beteiligt und führt diese fort. In den beiden Gemeindeteilen Grenzach und Wyhlen wurden mögliche Wärmenetzvorranggebiete vorwiegend in den jeweiligen Zentren ermittelt. Damit ist aber noch nicht fixiert, dass in diesen Gebieten auch Wärmenetze sofort ausgebaut werden. In der Ortsmitte Grenzach und im neuen Quartier Kapellenbach-Ost, erweitert um das Engeltal, gibt es bereits zwei konkrete Nahwärmeprojekte, die derzeit durch den Projektträger Naturenergie in Planung und Umsetzung sind. Darüber arbeitet die die Gemeinde intensiv daran, in weiteren Gebieten Wärmenetze zu entwickeln und dann schrittweise umzusetzen. Über die Entwicklung wird fortlaufend informiert. Zu der Thematik wird in 2024 auch mehrere Veranstaltungen geben, zu denen die Gemeinde einladen wird.
Gilt das Gebäudeenergiegesetz in Grenzach-Wyhlen?
Die Wärmeplanung ist aktuell im Gemeindegebiet noch nicht scharf geschalten, da wir noch in der Entwicklungsphase und die Netzvorranggebiete nicht per Satzung rechtsverbindlich geschlossen sind. Somit gilt in Grenzach-Wyhlen beim Austausch einer Heizung die verpflichtende Nutzung eines Anteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien zur Beheizung nach Gebäudeenergiegesetz erst mit Ablauf des 30. Juni 2028. Für Neubauten in Neubaugebieten der Gemeinde gilt die 65-Prozent-Pflicht jedoch ab sofort.
Was muss ich beim Heizungstausch im Bestand beachten?
Bitte beachten Sie aber: Beim Austausch einer Heizung gilt einerseits weiterhin die Vorgabe des Erneuerbaren Wärmegesetzes Baden-Württemberg (EWärmeG), das einen Anteil von 15 Prozent erneuerbarer Energien vorsieht. Zusätzlich müssen bei einem Austausch einer Heizungsanlage nach dem 1. Januar 2024 nach §71 (9) Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Verpflichtung der Mindestnutzung von Erneuerbarer Energie eingehalten werden. Zusätzlich müssen Sie beim Einbau fossiler Energieträger eine Pflichtberatung durch eine fachkundige Person, die zur Heizungsprüfung zugelassen ist, nachweisen. Hierzu zählen zum Beispiel Schornsteinfeger und Gebäudeenergieberater.
Was empfiehlt die Gemeinde?
Grundsätzlich bietet sich dort, wo Nahwärmenetze in Entstehung sind bzw. absehbar realisiert werden, ein Anschluss an das Nahwärmenetz an. Dort, wo es keine Nahwärmenetze geben wird, empfehlen wir beim Austausch einer Bestandsanlage auf eine Wärmesystem mit einem Anteil erneuerbarer Energie von mindestens 65 Prozent zurückzugreifen. Am Ende des Tages hängt die individuelle Entscheidung aber von zahlreichen Einflussfaktoren ab, die am besten in einer ausführlichen Beratung Berücksichtigung finden. Die Energiefachstelle der Gemeinde beantwortet gerne grundsätzliche Fragen und vermittelt an Expertinnen und Experten weiter.
Fragen?
Melden Sie sich bei Fragen (siehe Kontakt).
Aktuell starten die Planungen rund um das Nahwärmenetz Grenzach.
Wenn Sie Interesse an einem Anschluss haben, füllen Sie bitte den beiliegenden Fragebogen aus und senden diesen an Energiedienst.
Informationen zum Nahwärmenetz finden Sie hier
Variante A - Zuschüsse und Variante B – Kreditförderung
A. Zuschussvariante
Zuschüsse müssen via dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden. Hierbei wird Ihnen ein Energieberater sicherlich hilfreich zur Seite stehen. In der Regel sind das rd. 15% für die Gebäudehülle und je nach Maßnahme 30% und mehr für Heizungsanlagentechnik.
a) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. die Sanierung des Daches/ Austausch der Fenster / sommerlicher Wärmeschutz)
b) Maßnahmen für Raumlufttechnische Anlagen bzw. Smart-Meter-Bedienelemente
c) der Einbau einer neuen klimafreundlicheren Heiztechnik (Gas-Hybridheizungen / Solarkollektoranlagen / Anschluss an ein Nahwärmenetz / Wärmepumpen…)
d) Baubegleitung durch einen Energiefachexperten, siehe unten
B. Finanzierung
Wollen Sie Ihr Gebäude auf Vordermann bringen und möchten dies fremdfinanzieren? Dann werden Kreditförderungen der kfW zum Beispiel zum Effizienzhausstandard interessant. Die Beantragung dieser Kreditförderung läuft über Ihre Hausbank, welche die Konditionen der KfW „durchleitet“. Auch bei den Kreditförderungen gibt es Zuschüsse zu den Maßnahmen.
Förderungen der KfW (zinsvergünstigte Kredite und Zuschüsse) gibt es für:
a) Förderungen von Neubauten als Effizienzhäuser (Effizienzhaus 40 Plus / Effizienzhaus 40 / Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse )
b) Sanierungen von bestehenden Gebäuden als Effizienzhäuser (Effizienzhaus 40 / Effizienzhaus 55 / Effizienzhaus 70 / Effizienzhaus 85 / Effizienzhaus Denkmal JEWEILS mit oder ohne Erneuerbare-Energien-Klasse) – je klimafreundlicher, umso mehr Zuschuss zusätzlich zum vergünstigsten Kredit von 5-20% Anteil des Kreditbetrags
c) Einzelmaßnahmen am Gebäude umsetzen (Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen / Fenster und Außentüren einbauen oder erneuern / Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern / Lüftungsanlagen einbauen)
Generell gilt für Variante A und B:
1) Für sogenannte Worst-Performance-Buildungs (hohes Baualter, hoher Energieverbauch) kann ein zusätzlicher Zuschuss von 10% gewährt werden.
2) Förderung der nötigen Baubegleitung durch einen Energiefachexperten
Mit einem Sanierungsfahrplan steigt der Zuschuss um 5%. Für Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan besteht 15 Jahre Zeit, um Schritt für Schritt zu sanieren und die gewünschte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen.
Die Baubegleitung wird mit 50% der Kosten gefördert, max. 10.000 €.
Weitere Informationen für die Zuschüsse:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html
Weitere Informationen für den Kredit: kfw-Bank
Auch jeder noch so kleine Beitrag von Ihnen! Hier finden Sie Tipps:
Energiespartipps
Energiesparbüchle
Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht:
Genauere Informationen zur Pflicht finden Sie auf der Homepage des Umwelt-Ministeriums Baden-WürttembergPV-Anlagen sind eine wirtschaftliche Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen. Wir ermuntern Sie daher ausdrücklich zur Aufstellung von PV und Balkon-PV-Anlagen.
Aus diesem Grund nimmt die Gemeinde am 365 Dächer Programm des Landkreises teil. Hier finden Sie Informationen: https://solar365.eu/.
Gerne können Sie sich auch bei uns melden.