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Sanierungsmanagement & Energieberatung

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Die Beratungskampagne des Sanierungsmanagements der Gemeinde Grenzach-Wyhlen geht in die nächste Runde.

Aktuelle Veranstaltungen finden Sie hier ------------>

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Ihr Gebäude ist etwas „in die Jahre gekommen“ und Sie möchten das Gebäude fit für die Zukunft machen? Mit welchen Maßnahmen bzw. wo fange ich an?

Wenn Sie unschlüssig sind, lassen Sie am besten zu Beginn einen sogenannten Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ihres Gebäudes erstellen. Dieser zeigt Ihnen die Maßnahmen in baulich und zeitlich sinnvoller und wirtschaftlicher Weise auf – zudem kann er Ihnen bei Beantragung von Förderungen aus dem BEG (Bundesförderung energieeffiziente Gebäude) um 5% erhöhen.

Für eine allererste Beratung steht Ihnen auch unser Sanierungsmanagement zur Seite – Kontakt siehe Ansprechpartner in der rechten Spalte.

Stand der Wärmeplanung in Grenzach-Wyhlen
Grenzach-Wyhlen hat sich an der Unternehmensunabhängigen interkommunalen Wärmeplanung des Landkreises (UIWP) beteiligt und führt diese fort. In den beiden Gemeindeteilen Grenzach und Wyhlen wurden mögliche Wärmenetzvorranggebiete vorwiegend in den jeweiligen Zentren ermittelt. Damit ist aber noch nicht fixiert, dass in diesen Gebieten auch Wärmenetze sofort ausgebaut werden. In der Ortsmitte Grenzach und im neuen Quartier Kapellenbach-Ost, erweitert um das Engeltal, gibt es bereits zwei konkrete Nahwärmeprojekte, die derzeit durch den Projektträger Naturenergie in Planung und Umsetzung sind. Darüber arbeitet die die Gemeinde intensiv daran, in weiteren Gebieten Wärmenetze zu entwickeln und dann schrittweise umzusetzen. Über die Entwicklung wird fortlaufend informiert. Zu der Thematik wird in 2024 auch mehrere Veranstaltungen geben, zu denen die Gemeinde einladen wird.

Gilt das Gebäudeenergiegesetz in Grenzach-Wyhlen?
Die Wärmeplanung ist aktuell im Gemeindegebiet noch nicht scharf geschalten, da wir noch in der Entwicklungsphase und die Netzvorranggebiete nicht per Satzung rechtsverbindlich geschlossen sind. Somit gilt in Grenzach-Wyhlen beim Austausch einer Heizung die verpflichtende Nutzung eines Anteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien zur Beheizung nach Gebäudeenergiegesetz erst mit Ablauf des 30. Juni 2028. Für Neubauten in Neubaugebieten der Gemeinde gilt die 65-Prozent-Pflicht jedoch ab sofort.

Was muss ich beim Heizungstausch im Bestand beachten?
Bitte beachten Sie aber: Beim Austausch einer Heizung gilt einerseits weiterhin die Vorgabe des  Erneuerbaren Wärmegesetzes Baden-Württemberg (EWärmeG), das einen Anteil von 15 Prozent erneuerbarer Energien vorsieht. Zusätzlich müssen bei einem Austausch einer Heizungsanlage nach dem 1. Januar 2024 nach §71 (9) Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Verpflichtung der Mindestnutzung von Erneuerbarer Energie eingehalten werden. Zusätzlich müssen Sie beim Einbau fossiler Energieträger eine Pflichtberatung durch eine fachkundige Person, die zur Heizungsprüfung zugelassen ist, nachweisen. Hierzu zählen zum Beispiel Schornsteinfeger und Gebäudeenergieberater.

Was empfiehlt die Gemeinde?
Grundsätzlich bietet sich dort, wo Nahwärmenetze in Entstehung sind bzw. absehbar realisiert werden, ein Anschluss an das Nahwärmenetz an. Dort, wo es keine Nahwärmenetze geben wird, empfehlen wir beim Austausch einer Bestandsanlage auf eine Wärmesystem mit einem Anteil erneuerbarer Energie von mindestens 65 Prozent zurückzugreifen. Am Ende des Tages hängt die individuelle Entscheidung aber von zahlreichen Einflussfaktoren ab, die am besten in einer ausführlichen Beratung Berücksichtigung finden. Die Energiefachstelle der Gemeinde beantwortet gerne grundsätzliche Fragen und vermittelt an Expertinnen und Experten weiter.

Fragen?

Melden Sie sich bei Fragen (siehe Kontakt).


Aktuell starten die Planungen rund um das Nahwärmenetz Grenzach.
Wenn Sie Interesse an einem Anschluss haben,  füllen Sie bitte den beiliegenden Fragebogen aus und senden diesen an Energiedienst.

Informationen zum Nahwärmenetz finden Sie hier
Sanierungsfahrpläne werde durch unabhängige Energieberater/Innen erstellt. Eine Liste der in der Umgebung von Grenzach-Wyhlen tätigen Energieberater finden Sie hier
Seit 1. Januar 2024 gilt die neue BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude). Achtung: IMMER VOR DEM Handwerkerauftrag beantragen! Die Programmteile sind in verschiedene Bereiche aufgeteilt.

Variante A - Zuschüsse und Variante B – Kreditförderung


A. Zuschussvariante
Zuschüsse müssen via dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden. Hierbei wird Ihnen ein Energieberater sicherlich hilfreich zur Seite stehen. In der Regel sind das rd. 15% für die Gebäudehülle und je nach Maßnahme 30% und mehr für Heizungsanlagentechnik.

a)      Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. die Sanierung des Daches/ Austausch der Fenster / sommerlicher Wärmeschutz)
b)      Maßnahmen für Raumlufttechnische Anlagen bzw. Smart-Meter-Bedienelemente
c)       der Einbau einer neuen klimafreundlicheren Heiztechnik (Gas-Hybridheizungen / Solarkollektoranlagen / Anschluss an ein Nahwärmenetz / Wärmepumpen…)
d)      Baubegleitung durch einen Energiefachexperten, siehe unten

B. Finanzierung
Wollen Sie Ihr Gebäude auf Vordermann bringen und möchten dies fremdfinanzieren? Dann werden Kreditförderungen der kfW zum Beispiel zum Effizienzhausstandard interessant. Die Beantragung dieser Kreditförderung läuft über Ihre Hausbank, welche die Konditionen der KfW „durchleitet“. Auch bei den Kreditförderungen gibt es Zuschüsse zu den Maßnahmen.
Förderungen der KfW (zinsvergünstigte Kredite und Zuschüsse) gibt es für:

a)      Förderungen von Neubauten als Effizienzhäuser (Effizienzhaus 40 Plus / Effizienzhaus 40 / Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse )

b)      Sanierungen von bestehenden Gebäuden als Effizienzhäuser (Effizienzhaus 40 / Effizienzhaus 55 / Effizienzhaus 70 / Effizienzhaus 85  / Effizienzhaus Denkmal JEWEILS mit oder ohne Erneuerbare-Energien-Klasse) – je klimafreundlicher, umso mehr Zuschuss zusätzlich zum vergünstigsten Kredit von 5-20% Anteil des Kreditbetrags

c)       Einzelmaßnahmen am Gebäude umsetzen (Wände, Dachflächen, Keller- und Geschoss­decken dämmen / Fenster und Außentüren einbauen oder erneuern / Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern / Lüftungsanlagen einbauen)

Generell gilt für Variante A und B:
1) Für sogenannte Worst-Performance-Buildungs (hohes Baualter, hoher Energieverbauch) kann ein zusätzlicher Zuschuss von 10% gewährt werden.

2) Förderung der nötigen Baubegleitung durch einen Energiefachexperten
Mit einem Sanierungsfahrplan steigt der Zuschuss um 5%. Für Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan besteht 15 Jahre Zeit, um Schritt für Schritt zu sanieren und die gewünschte Effizienz­haus-Stufe zu erreichen.

Die Baubegleitung wird mit 50% der Kosten gefördert, max. 10.000 €.

Weitere Informationen für die Zuschüsse:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html
Weitere Informationen für den Kredit: kfw-Bank


Auch jeder noch so kleine Beitrag von Ihnen! Hier finden Sie Tipps:
Energiespartipps
Energiesparbüchle
Seit 1. Mai 2022 müssen Neubauten direkt mit PV-Anlagen auf den Dachflächen geplant werden. Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Pflicht PV-Anlagen zu nutzen, auch für sanierte Dächer, deren Fläche nicht nach Norden ausgerichtet ist.

Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht:

Genauere Informationen zur Pflicht finden Sie auf der Homepage des Umwelt-Ministeriums Baden-Württemberg

PV-Anlagen sind eine wirtschaftliche Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen. Wir ermuntern Sie daher ausdrücklich zur Aufstellung von PV und Balkon-PV-Anlagen.
Aus diesem Grund nimmt die Gemeinde am 365 Dächer Programm des Landkreises teil. Hier finden Sie Informationen: https://solar365.eu/.
Gerne können Sie sich auch bei uns melden.

Informationen zum Sanierungsgebiet Neue Mitte Grenzach

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