"Energie - effizient! - und wie?"
Die Beratungskampagne des Sanierungsmanagements der Gemeinde Grenzach-Wyhlen geht in die nächste Runde.
Aktuelle Veranstaltungen finden Sie hier ------------>
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Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg
Seit 1. Mai 2022 müssen Neubauten direkt mit PV-Anlagen auf den Dachflächen geplant werden. Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Pflicht PV-Anlagen zu nutzen, auch für sanierte Dächer, deren Fläche nicht nach Norden ausgerichtet ist.
enauere Informationen zur Pflicht finden Sie auf der Homepage des Umwelt-Ministeriums Baden-Württemberg:
Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht
PV-Anlagen sind eine wirtschaftliche Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen. Wir ermuntern Sie daher ausdrücklich zur Aufstellung von PV und Balkon-PV-Anlagen.
Aus diesem Grund nimmt die Gemeinde am 365 Dächer Programm des Landkreises teil. Hier finden Sie Informationen: https://solar365.eu/.
Gerne können Sie sich auch bei uns melden.
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Hoher Gaspreis? Klimawandel? Energiesparen hilft!
Auch jeder noch so kleine Beitrag von Ihnen! Hier finden Sie Tipps:
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Nahwärmenetz Grenzach
Aktuell starten die Planungen rund um das Nahwärmenetz Grenzach. Wenn Sie Interesse an einem Anschluss haben, füllen Sie bitte den beiliegenden Fragebogen aus und senden diesen an Energiedienst. Informationen zum Nahwärmenetz finden Sie hier
Ihr Gebäude ist etwas „in die Jahre gekommen“ und Sie möchten das Gebäude fit für die Zukunft machen? Mit welchen Maßnahmen bzw. wo fange ich an?
Wenn Sie unschlüssig sind, lassen Sie am besten zu Beginn einen sogenannten Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ihres Gebäudes erstellen. Dieser zeigt Ihnen die Maßnahmen in baulich und zeitlich sinnvoller und wirtschaftlicher Weise auf – zudem kann er Ihnen bei Beantragung von Förderungen aus dem BEG (Bundesförderung energieeffiziente Gebäude) um 5% erhöhen.
Für eine allererste Beratung steht Ihnen auch unser Sanierungsmanagement zur Seite – Kontakt siehe Ansprechpartner in der rechten Spalte.
Variante A - Zuschüsse und Variante B – Kreditförderung
Zuschussvariante
Zuschüsse müssen via dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden. Hierbei wird Ihnen ein Energieberater sicherlich hilfreich zur Seite stehen.
a) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. die Sanierung des Daches/ Austausch der Fenster / sommerlicher Wärmeschutz)
b) Maßnahmen für Raumlufttechnische Anlagen bzw. Smart-Meter-Bedienelemente
c) der Einbau einer neuen klimafreundlicheren Heiztechnik (Gas-Hybridheizungen / Solarkollektoranlagen / Anschluss an ein Nahwärmenetz / Wärmepumpen…)
d) Baubegleitung durch einen Energiefachexperten
Finanzierung
Wollen Sie Ihr Gebäude auf Vordermann bringen und möchten dies fremdfinanzieren? werden Kreditförderungen der kfW zum Beispiel zum Effizienzhausstandard interessant. Die Beantragung dieser Kreditförderung läuft über Ihre Hausbank, welche die Konditionen der KfW „durchleitet“. Auch bei den Kreditförderungen gibt es Zuschüsse zu den Maßnahmen.
Förderungen der KfW (zinsvergünstigte Kredite und Zuschüsse) gibt es für:
a) Förderungen von Neubauten als Effizienzhäuser (Effizienzhaus 40 Plus / Effizienzhaus 40 / Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse / Effizienzhaus 55 / Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse) – je klimafreundlicher, umso mehr Zuschuss zur Förderung von 15-25% Anteil des Kreditbetrags
b) Sanierungen von bestehenden Gebäuden als Effizienzhäuser (Effizienzhaus 40 / Effizienzhaus 55 / Effizienzhaus 70 / Effizienzhaus 85 / Effizienzhaus 100 / Effizienzhaus Denkmal JEWEILS mit oder ohne Erneuerbare-Energien-Klasse)
c) Einzelmaßnahmen am Gebäude umsetzen (Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen / Fenster und Außentüren einbauen oder erneuern / Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern / Lüftungsanlagen einbauen)
d) Baubegleitung durch einen Energiefachexperten
Mit einem Sanierungsfahrplan steigt der Zuschuss um 5%. Für Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan besteht 15 Jahre Zeit, um Schritt für Schritt zu sanieren und die gewünschte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen.
Zum Erreichen dieses Ziels braucht es die Energiewende. Die Photovoltaik belegt mit einem Anteil von gut 14 Prozent den Spitzenplatz unter den Erneuerbaren in Baden-Württemberg.
Für ihren Ausbau soll das bislang nur zu etwa 11 Prozent genutzte Potenzial auf Dächern weiter erschlossen werden.
Ab 1. Mai gilt eine Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude; ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Eine entsprechende Änderung der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung hat das Kabinett beschlossen. Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker betont die Notwendigkeit der PV-Pflicht: „Nur mit enormen und gemeinsamen
Kraftanstrengungen wird es uns gelingen, die Klimakrise zu stoppen und uns aus der Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle zu lösen. Wie wichtig das ist, hat uns der brutale russische
Angriff auf die Ukraine schmerzhaft vor Augen geführt. Unser vorrangiges Ziel muss der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der Erneuerbaren
Energien sein.“ Sonnenstrom nehme hierbei eine bedeutende Rolle ein, sagt die Ministerin.
PV-Anlagen als wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Energieversorgung
Die PV-Pflicht ist beim Neubau von Wohngebäuden von allen Bauherr*innen zu berücksichtigen, deren Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im
Kenntnisgabeverfahren ab 1. Mai bei der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht. Im Falle grundlegender Dachsanierungen greift die Pflicht bei einem Baubeginn ab
dem 1. Januar 2023.
Ein zentrales Element der Änderungsverordnung ist die genaue Definition einer grundlegenden Dachsanierung. Festgehalten werden in der Verordnung unter anderem auch der Umfang der Mindestnutzung eines Daches mit PV-Anlagen oder Regelungen für eine Befreiung von der PV-Pflicht, etwa wenn deren Erfüllung im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist. Hier bietet die Gemeinde rechtzeitig nochmals Informationsveranstaltungen
in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Südwest GmbH an.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt die PV-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden wie etwa Hallen oder Firmendächer sowie von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.
80 Prozent der Dachflächen für Solarnutzung geeignet. Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg wurden in den Jahren 2016 bis 2020 durchschnittlich 14 300 Wohngebäude
jährlich neu errichtet. Es wird angenommen, dass grob geschätzt 80 Prozent der entstehenden Dachflächen grundsätzlich für eine Solarnutzung geeignet sind.
Ministerin Walker sagt: „Sonnenstrom ist schon heute die Stütze der Energiewende in Baden-Württemberg und wir nehmen hier bereits heute bundesweit eine Spitzenposition ein.“ Das kleine Kraftwerk auf dem Dach helfe nicht nur dem Klima, sondern spare am Ende auch noch Geld.
Ergänzende Informationen
Brauchen Sie Informationen hierzu? Dann melden Sie sich beim Sanierungsmanagement der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Christine Wegner-Sänger, Tel. 07624-32157, e-Mail: wegner-saenger(at)grenzach-wyhlen.de.