Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung imRahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die RegionHochrhein-Bodensee – Regionalplan 3.0

gemäß § 9 Absätze 1 bis 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22.
Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.
März 2023 (BGBl. I Nr. 88) in Verbindung mit § 12 Absatz 3 des Landesplanungsgesetzes
(LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42).

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 16. Mai
2023 in öffentlicher Sitzung den Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans
Hochrhein-Bodensee ohne die Plankapitel „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ und
„Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ beschlossen.
Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Räumlichen Entwicklung und Ordnung in der
Region, zur Regionalen Siedlungsstruktur (Raumkategorien, Entwicklungsachsen, Zentrale
Orte, Siedlungsentwicklung), zur Regionalen Freiraumstruktur (Regionale Grünzüge und
Grünzäsuren, Gebiete für besonderen Freiraumschutz, Gebiete zur Sicherung von
Wasservorkommen, Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz) und zur Regionalen
Infrastruktur (Integrierte Infrastrukturentwicklung, Straßenverkehr, Schienenverkehr,
Schienenpersonennahverkehr, Güterverkehr, Flugverkehr, Fahrradverkehr).
Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Lörrach, der Landkreis Waldshut und der
Landkreis Konstanz.

Der Planentwurf samt Begründung mit Umweltbericht (sowie weitere zweckdienliche
Unterlagen) liegen vom 19. Juni 2023 bis einschließlich 27. Oktober 2023 zur
kostenlosen Einsicht für jedermann bei folgenden Stellen während der Sprechzeiten aus:

Regionalverband Hochrhein-Bodensee
Im Wallgraben 50, 79761 Waldshut-Tiengen
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag 14.00-16.00
Uhr

Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, Raum B 225
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag 14.00-16.00
Uhr

Landratsamt Lörrach
Im Entenbad 11+13, 79541 Lörrach-Hauingen, Zimmer Nr. 2.04,
Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00-12.30 Uhr sowie Donnerstag,
13:30 – 17:30 Uhr

Landratsamt Waldshut
Industriestraße 2, 79761 Waldshut-Tiengen, Raum 39,
Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Freitag 8.30-12.30 Uhr sowie Dienstag 13:30 bis 17:30
Uhr und Donnerstag 8:30 bis 15.30 Uhr

Der Planentwurf samt Begründung mit Umweltbericht (sowie weitere zweckdienliche
Unterlagen) können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter
https://hochrhein-bodensee.de/ eingesehen und abgerufen werden.

Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht (sowie zu den weiteren
zweckdienlichen Unterlagen) kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Hochrhein-
Bodensee bis spätestens 27. Oktober 2023 schriftlich, zur Niederschrift oder
elektronisch unter beteiligung(at)hochrhein-bodensee.de Stellung nehmen.
Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf
besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Der Regionalverband
prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern
mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt
abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass
Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband oder einem Landkreis der Region während
der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche
Bekanntmachung hingewiesen.

Die in diesem Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Region
Hochrhein-Bodensee angegeben personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer
öffentlichen Aufgabe im Sinne des Artikel 6 Abs. 1 lit e) der Datenschutz-Grundverordnung
i. V. m. § 9 Abs. 1 und 3 ROG i. V. m. § 12 Absatz 1 LplG unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie des
Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes entsprechend der Datenschutzerklärung des
Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee verarbeitet (https://hochrheinbodensee.
de/datenschutz
). Dort sind u. a. nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum
Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf
Widerspruch und Beschwerde dargestellt.

Waldshut-Tiengen, 26.05.2023
gez. Dr. Kistler
Verbandsvorsitzender

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