Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 19.03.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines vereinfachten Lärmaktionsplans nach der Neufassung des Kooperationserlasses vom 08.02.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt die Offenlage des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Form durchzuführen.
Die Unterlagen werden vom 15. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024 (Veröffentlichungsfrist) auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen im Internet veröffentlicht.
Zudem werden die Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch im provisorischen Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen, im Eingangsbereich während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Grenzach-Wyhlen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollten elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.
Bitte beachten Sie, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im weiteren Prozess unberücksichtigt bleiben können.
Die Bekanntmachung, kann auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 05.04.2024
Dr. Tobias Benz
Bürgermeister