1. Verfahrensstand
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.02.2019 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes zusammen mit örtlichen Bauvorschriften „Fallberg Nord“ einstimmig gefasst. Das Plangebiet umfasste eine Fläche von rund 9,6 ha.
Zwischenzeitlich wurden verschiedene fachliche Belange untersucht und es fanden erste Abstimmungen mit den übergeordneten Behörden statt. Es zeigte sich, dass insbesondere die Themen Artenschutz und Denkmalschutz im westlichen Teilbereich zu Konflikten führen und deutlich höhere Anforderungen an die Umsetzung der Planung stellen als im östlichen Teilbereich.
Das Plangebiet wurde in Folge dessen in einen östlichen und einen westlichen Teilbereich aufgeteilt und beschlossen, das Bebauungsplanverfahren nun für den östlichen Teilbereich separat als 1. Bauabschnitt fortzuführen. Somit ist eine kurz- bis mittelfristige Umsetzung des östlichen Teilbereichs denkbar. Das Verfahren für den westlichen Teilbereich, 2. Bauabschnitt, kann zu gegebener Zeit wieder aufgenommen / fortgeführt werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat daher am 14.02.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Fallberg Nord – 1.BA“ mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Fallberg Nord – 1.BA“ ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen. Das Plangebiet umfasst nun eine Fläche von rund 5,9 ha. Maßgeblich für die Abgrenzung ist der Abgrenzungsplan mit Stand vom 24.01.2023.
Abbildung: Abgrenzungsplan Bebauungsplan „Fallberg Nord – 1.BA“, Stand 24.01.2023, Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH
2. Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Entwicklung des Gewerbegebiets „Fallberg Nord“ soll dem anhaltenden Gewerbeflächenbedarf in der Gemeinde begegnet werden und Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten insbesondere für möglichst arbeitsplatzintensive klein- und mittelständische Handwerks-, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen geschaffen werden. Durch Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebiets „Fallberg“ bzw. „Fallberg Ost“ soll die Wirtschafts- und Arbeitsplatzsituation in der Gemeinde nachhaltig gesichert und entwickelt werden. Zudem soll die gemeindliche Strategie, am Standort „Fallberg“ eine von den großen Pharma- und Chemiebetrieben entkoppelte Gewerbeflächenentwicklung zu verfolgen, durch die Planung fortgeführt werden.
Am 21.05.2019 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung das städtebauliche Konzept „Fallberg-Nord“, welches die Grundlage für den Bebauungsplan darstellt vorgestellt und vom Gremium zur Kenntnis genommen.
3. Weitere Vorgehensweise
Das städtebauliche Konzept aus dem Jahr 2019 wurde bereits so angelegt, dass eine abschnittsweise Realisierung bzw. auch eine langfristige Erweiterung nach Westen möglich ist. Die Nutzungs-, Bau-, Grün- und Erschließungsstruktur kann daher beibehalten werden. Der Grünkorridor wird vollständig dem 1. Bauabschnitt zugeschlagen, um ausreichend Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu haben und auch die Wegeverbindungen umsetzen zu können. Die Erschließungsstraße mündet in einer Wendeanlage innerhalb des Grünkorridors.
Auf Grundlage dieses städtebaulichen Konzepts wird der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften erstellt. Die notwendigen Fachgutachten wie z.B. Boden/Baugrund, Altlasten, Denkmalschutz, Schall, Artenschutz, etc. sowie der Umweltbericht werden auf den 1. Bauabschnitt angepasst. An die öffentliche Bekanntmachung anschließend wird der Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet, mit dem die weiteren Verfahrensschritt eingeleitet werden.
Grenzach-Wyhlen, den 24.02.2023
Dr. Tobias Benz
Bürgermeister