Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn

Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn

Basel Badischer Bf – Erzingen (Baden)

Planfeststellungsabschnitt 2:

Grenzacher Horn (Staatsgrenze) – Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut

Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Freiburg und Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme

Die DB Netz AG hat die Feststellung des Planes nach §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) für den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 2 Grenzacher Horn (Staatsgrenze) – Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut als Teil des Ausbaus und der Elektrifizierung der Hochrheinbahn von Basel Badischer Bf bis Erzingen (Baden) beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 18 a AEG i.V.m. § 73 LVwVfG durch.

Die DB Netz AG plant die Elektrifizierung und den Ausbau der insgesamt etwa 75 km langen Hochrheinbahn von Basel Badischer Bf über Waldshut bis Erzingen. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Taktverdichtung und Fahrzeitverkürzungen.

Das Projekt ist wegen der Länge der Strecke in vier Abschnitte gegliedert. Der PfA 2 erstreckt sich von km 273,240 bis km 295,960 (Stecke 4000, Mannheim – Konstanz).

Der PfA 2 liegt vollständig im Landkreis Lörrach und hat eine Länge von rund 23 km. In diesem Verfahren sind folgende Städte und Gemeinden betroffen: Grenzach-Wyhlen, Rheinfelden und Schwörstadt.

Wesentliche Maßnahmen sind:

Elektrifizierung des Streckenabschnitts: Neubau der Oberleitungsanlage, bestehend aus Masten, Auslegern, Kettenwerk und zum Teil aus Bahnenergieleitungen.

Neubau einer Kuppelstelle am Grenzacher Horn

Überwiegend barrierefreier Umbau der Stationen Grenzach, Wyhlen, Herten (Baden), Rheinfelden (Baden), Beuggen, Schwörstadt und Neubau der Verkehrsstation Rheinfelden-Warmbach. Die Bahnsteige erhalten eine einheitliche Nutzlänge von 155 m und eine Höhe von 55 cm.

Einbau besohlter Schwellen in den Ortschaften Grenzach, Wyhlen, Herten, Rheinfelden und Schwörstadt.

Erneuerungen bzw. Anpassungen an Straßenüberführungen und Bahnübergängen.

Ebenfalls Bestandteil der Planung sind landschaftspflegerische Maßnahmen im Rand- und Nahbereich der Strecke. Ersatzmaßnahmen und bauzeitliche Inanspruchnahmen sind auch im trassenfernen Bereich vorgesehen. Damit sind Flurstücke betroffen, die nicht unmittelbar an die Trasse grenzen.

Allgemeine Informationen zum Thema Planfeststellung können auf der Internetseite

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx

abgerufen werden.

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