Öffentliche Bekanntmachung 3. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Buttenhalden“

Öffentliche Bekanntmachung

3. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Buttenhalden“     

Als beschleunigtes Verfahren gem. §13a BauGB

Öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 28.03.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Buttenhalden“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzustellen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat in derselben öffentlichen Sitzung den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Buttenhalden“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Da die Rahmenbedingungen erfüllt sind, wird das Verfahren als beschleunigtes Verfahren gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchgeführt.

Ziel der Planung ist die Schaffung zusätzlicher Wohnflächen unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Artenschutzes.

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen.

BP Buttenhalden 3. Änderung Skizze

           

Es stehen folgende umweltbezogene Informationen zur Verfügung: allgemeine Angaben zur Betroffenheit der Schutzgüter sowie eine Artenschutzbetrachtung, ein Umweltbeitrag zur Abwägung der Schutzgüter, eine Betrachtung des Hirschkäfers sowie eine Natura-2000-Vorprüfung.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Artenschutzbetrachtung, Umweltbeitrag und Natura-2000-Vorprüfung wird für die Dauer eines Monats vom

17. April bis einschließlich 22. Mai 2023

im Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Rheinfelder Straße 19, 79639 Grenzach-Wyhlen, im Flurbereich des 1. Obergeschosses während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die oben genannten Unterlagen werden zusätzlich im Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Grenzach-Wyhlen eingestellt.

https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mit telefonischer oder schriftlicher Voranmeldung unter Tel.: 07624/32-108 bzw. -144 oder E-Mail: eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde in der Bauverwaltung im Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.

Gemäß § 4b BauGB wurde die Stadtbau Lörrach mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt der Hinweis, dass die Auswertung von Stellungnahmen mit Unterstützung der Stadtbau Lörrach durchgeführt wird. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen dem Einwender / der Einwenderin mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers ausschließlich hierfür erforderlich. Hilfreich ist ggfs. eine genaue Bezeichnung betroffener Grundstücke. Weitere Informationen gem. Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadtbau Lörrach www.stadtbau-loerrach.de/de/Datenschutz.

Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Hiernach werden Ihre Daten ausschließlich für das betreffende Bebauungsplanverfahren genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Grenzach-Wyhlen, den 07.04.2023

Dr. Tobias Benz

Bürgermeister

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