Das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet seit Mai 2017 die Kommunen bei der Aufstellung von Bauleitplänen, die Planentwürfe und weitere Unterlagen, insbesondere zu den Arten umweltbezogener Informationen die verfügbar sind, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Die Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan der Gemeinde können bei der Bauverwaltung eingesehen werden
Die Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan der Gemeinde können bei der Bauverwaltung eingesehen werden