Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Sportplatz Wyhlen“

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 20.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Sportplatz Wyhlen“ einen Bebauungsplan zusammen mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Wyhlen an der Solvaystraße, südlich der projektierten B 34 (neu) und östlich der Bebauung im Bereich Solvay.

Für den Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan vom 20.12.2022 maßgebend.

Bebauungsplan Sportplatz Wyhlen Skizze

Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen beabsichtigt ihre Jugendbetreuungsangebote zu erweitern sowie die Angebote im Bereich Kultur, Sport und Freizeit den aktuellen und künftigen Erfordernissen anzupassen, örtlich zu bündeln und damit untereinander besser zu vernetzen.

Auf der Fläche die bisher als Fußballplatz des SV Wyhlen genutzt wurde, soll eine Gemeinbedarfsfläche zur langfristigen Deckung verschiedener Bedarfe in der Gemeinde aus Kinder, Jugend, Kultur, Sport und Freizeit (multinutzbare Fläche) entstehen.

Im Zuge einer Gesamtkonzeption für den Bereich „Sportplatz Wyhlen“ stellt sich dieser Standort für die angedachten Nutzungen als „ideal“ dar. Dort können Synergieeffekte genutzt und der Sport- und Freizeitstandort weiterentwickelt werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt und durch öffentliche Bekanntmachung mitgeteilt.

Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 10.02.2023

Dr. Tobias Benz, Bürgermeister

        

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