Öffentliche Bekanntmachung Änderung Bebauungsplan "Rheinvorland-West"

Entwurfsbeschluss und Beschluss der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften - Änderung „Rheinvorland-West“

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 28.11.2017 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung zur Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Rheinvorland-West“ mit all seinen Bestandteilen beschlossen.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.11.2022 wurde der Entwurfsbeschluss gefasst und beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften Änderung „Rheinvorland-West“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt und ergibt sich aus dem abgebildeten Plan.

BP Rheinvorland West Skizze

Der Bebauungsplanentwurf vom 29.11.2022 und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 29.11.2022, jeweils mit Begründung vom 29.11.2022 einschließlich der Differenzbetrachtung der Umweltbelange einschl. Artenschutz vom 14.02.2022 (Artenschutzbeitrag vom 27.01.2021) gegenüber dem Umweltbericht einschl. Artenschutzbeitrag vom 12.04.2016 und den Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von

Montag, 02.01.2023 bis Freitag, 10.02.2023

im Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Rheinfelder Straße 19, 79639 Grenzach-Wyhlen, im Flurbereich im 1. Obergeschoss während der üblichen Öffnungszeichten öffentlich aus.

Darüber hinaus können die Unterlagen in diesem Zeitraum auch im Internet unter
https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen elektronisch abgerufen werden.

Zudem werden die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de bei der Gemeinde abgegeben werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Die Auslegung dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie über wesentliche Auswirkungen der Planung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung wird gleichzeitig in das Internet auf der Homepage der Gemeinde Grenzach-Wyhlen https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen eingestellt.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften Änderung „Rheinvorland-West“ bestehen aus folgenden Bestandteilen:

  • Planteil
  • Textteil
  • Begründung mit Änderung des Bebauungsplans „Rheinvorland West“, Grenzach-Wyhlen, Differenzbetrachtung der Umweltbelange einschl. Artenschutz gem. BNatSchG, Darstellung der Änderung gegenüber dem Umweltbericht zum Bebauungsplan „Rheinvorland-West“ vom 12.4.2016, 14.02.2022, Anne Pohla, Freie Landschaftsarchitektin, Freiburg (Artenschutzbeitrag, 27.01.2021, ÖKO-LOG Freilandforschung GdbR, Trippstadt)

Mit ausgelegt werden folgende umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Änderung Bebauungsplan „Rheinvorland-West“, Verkehrsgutachten, Praxl + Partner, Beratende Ingenieure GmbH, Filderstadt, den 22.01 / 22.02.2021
  • Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Rheinvorland-West“, Schalltechnische Untersuchung, Projekt Nr. 2143-2, Dr.-Ing. Frank Dröscher, Technischer Umweltschutz, Tübingen, 30. Juli 2021

-       Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Rheinvorland West“, Fachgutachten Gerüche, Luftschadstoffe, Störfallbetriebe, Projekt Nr. 2143-1, Dr.-Ing. Frank Dröscher, Technischer Umweltschutz, Tübingen, 26. März 2021

  • Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Rheinvorland West“, Bestandsaufnahme Genehmigungslage BASF, Projekt Nr. 2143-3, Dr.-Ing. Frank Dröscher, Technischer Umweltschutz, Tübingen, 28. März 2021
  • Gutachten Nr.: STG_0032_06_20190 zur Ermittlung „angemessener Sicherheitsabstände“ im Sinne des Leitfadens KAS-18 und der Arbeitshilfe KAS-32 zur Umsetzung des § 50 BImSchG. Die „angemessenen Sicherheitsabstände“ beziehen sich auf die Betriebsbereiche der BASF-Grenzach und der DSM Nutritional Products GmbH in Grenzach. Erstellt im Auftrag der Gemeinde Grenzach-Wyhlen durch Dr. H. Spangenberger, Gesellschaft für Anlagen und Betriebssicherheit mbH. D-67098 Bad Dürkheim, November 2020, Az. STG_0032_11_2020, Vertraulichkeitsstufe: öffentlich.

Umweltbezogene Stellungnahmen von Privatpersonen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen nicht vor.

Zusatzinformation zum Umweltbericht:

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Rheinvorland-West“ (i.K.g. am 22.04.2016) wurde der Umweltbericht mit Beschreibung der zulässigen Eingriffe in Natur und Landschaft und grünordnerischem Beitrag unter Berücksichtigung des Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG erstellt (Umweltbericht mit Beschreibung der zulässigen Eingriffe in Natur und Landschaft und grünordnerischem Beitrag unter Berücksichtigung des Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG zum Bebauungsplan „Rheinvorland West“ in Grenzach-Wyhlen, 23.3.2015, geändert 5.11.2015, kamm + pohla, Dipl. Ing. Freie Landschaftsarchitektinnen, Freiburg). Eine detaillierte Untersuchung des Grünbestandes, die Untersuchung der entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft, sowie die Vorschläge für Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind darin enthalten.

Die beabsichtigten Änderungen, die im Zuge des Änderungsverfahrens „Rheinvorland-West“ aufgenommen werden sollen, sind fachgutachterlich zu bewerten. Dementsprechend wird eine Differenzbetrachtung zum Umweltbericht aus dem Jahr 2015 sowie zum Artenschutz durchgeführt. Der Umweltbericht beschränkt sich daher auf die Bearbeitung der natürlichen Schutzgüter, die durch die Änderung des Bebauungsplans potenziell betroffen sind. Schutzgüter und andere Themen des Umweltberichtes, die nicht betroffen sind oder für die keine neue relevante Information vorliegt, werden nicht behandelt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1.    Zum Schutzgut Mensch (inkl. Erholung) / Landschaftsbild

  • zu Schalleinwirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen
  • zu Schallimmissionen durch Straßen- und Schienenverkehrslärm
  • zu Vorsorgeabständen (Achtungsabständen) gem. § 50 BImSchG
  • hinsichtlich der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen
  • zur Geruchsvorbelastung
  • zur Luftschadstoffbelastung
  • zu Auswirkungen auf die öffentliche Straßeninfrastruktur für verschiedene Planfälle
  • hinsichtlich der Ausgestaltung von Fuß- und Radwegen
  • hinsichtlich Grünverbindungen und deren Zugänglichkeit

2.    Zum Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope

  • zu geschützten Biotopen gem. § 33 NatSchG
  • zur artenschutzrechtlich relevanten Fauna
  • hinsichtlich Neupflanzungen als Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahme
  • hinsichtlich des Erhalts von Bepflanzungen
  • hinsichtlich Pflanzempfehlungen
  • hinsichtlich Artenschutz-Vermeidungsmaßnahmen und Artenschutz-Ausgleichsmaßnahmen
  • hinsichtlich bestehender Waldflächen, deren Umwandlung einschließlich Ausgleichsmaßnahmen
  • hinsichtlich Baumarten

3.    Zum Schutzgut Boden

  • zu Altlasten (Altablagerungen bzw. Auffüllungen)
  • hinsichtlich der Bodenfunktion und -wertigkeit

4.    Zum Schutzgut Wasser

  • hinsichtlich der eingeschränkt möglichen Versickerung von Niederschlagswasser

5.    Zum Schutzgut Luft / Klima

  • hinsichtlich Klimafunktion und klimatischen Belastungen

6.    Schutzgut Fläche

  • zur Flächeninanspruchnahme

Ziele und Zwecke der Planung

In den vergangenen fünf Jahren hat ein intensiver Austausch zwischen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen und der BASF Grenzach GmbH über die städtebaulichen Ziele, die auf dem Areal verwirklicht werden sollen bzw. verwirklicht werden können, stattgefunden. Als Ergebnis dieser Kontakte ergaben sich insbesondere folgende Änderungen der Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplans:

  • Die Vergrößerung der Fläche des eingeschränkten Industriegebiets (GIE) und Anpassung des Katalogs der dort zulässigen Nutzungen im Hinblick auf Gewerbebetriebe, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.
  • die Flächensicherung für einen freien Zugang zum Rhein im Osten des Bebauungsplangebietes einschließlich der Möglichkeit der langfristigen Umsetzung der im Zugangsbereich zum Rhein vorhandenen Gebäude und
  • die Zugänglichkeit des Rheinuferweges.

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat daher am 29.11.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Rheinvorland-West“ zu ändern. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 32,3 ha.

Grenzach-Wyhlen, den 16.12.2022

Dr. Tobias Benz
Bürgermeister

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