Öffentliche Bekanntmachung Beschluss zur Neuaufstellung der „Sanierungssatzung Ortskern Wyhlen“

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 25.07.2023 in öffentlicher Sitzung

die Neuaufstellung der „Sanierungssatzung Ortskern Wyhlen“ gemäß § 142 Abs. 3 BauGB wie im Folgenden aufgeführt beschlossen:

SATZUNG

über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

„Ortskern Wyhlen“

Aufgrund von § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches /BauGB) und von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen am 25.07.2023 in öffentlicher Sitzung folgende Satzung über die förmliche Festlegung des „Sanierungsgebietes Ortskern Wyhlen“ beschlossen:

§1

Festlegung des Sanierungsgebietes

(1)     Das im beigefügten Lageplan abgegrenzte Gebiet „Ortskern Wyhlen“ wird zur Behebung städtebaulicher Missstände, zu deren Durchführung Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, als förmliches Sanierungsgebiet „Ortskern Wyhlen“ festgelegt.

(2)     Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im beigefügten Lageplan Maßstab 1:1.500 abgegrenzten Flächen. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

(3)     Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

§2

Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im Einfachen Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB finden keine Anwendung.

Die Frist zur Durchführung ist gemäß § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches /BauGB in einem separaten Beschluss festgesetzt.

§3

Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

§4

Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Anlage Lageplan

Sanierung OK Wyhlen Skizze

Die Unterlagen, können auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 11.08.2023

Dr. Tobias Benz

Bürgermeister

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