Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Serrnuss Mitte“, Gemarkung Wyhlen

Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens auf Grundlage des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland(Baulandmobilisierungsgesetz), in Kraft getreten am 14.06.2021.

Verfahrensstand

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 29.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Serrnuss Mitte“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zusammen mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) fortzuführen und das Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Das Bebauungsplanverfahren erfolgt gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, da hierfür die Voraussetzungen vorliegen.

Am 14.06.2021 ist das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) in Kraft getreten. Unter anderem wurden die Fristen für die Be-bauungsplanverfahren nach § 13b BauGB verlängert.

Um sicher in die aktuelle Fassung des Baugesetzbuches (Baulandmobilisierungsgesetz) zu fallen und die in der BauGB-Novelle 2021 vorgesehenen Verlängerung der Fristen des § 13b BauGB in Anspruch nehmen zu können, wurde ein Fortführungsbeschluss gefasst.

Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen.

BP Sernuss Mitte

Ziele und Zwecke der Planung

Durch die Entwicklung des Wohngebietes „Serrnuss Mitte“ soll dem anhaltenden Wohnbauflächenbedarf in der Gemeinde begegnet werden. Mit dem Be-bauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Wohngebietes „Serrnuss Mitte“ im Anschluss an das bestehende Wohngebiet an der Kraftwerkstraße geschaffen werden. Die Schaffung von genossenschaftlichem preisreduziertem Wohnraum, mit verschiedenen Partnern, eine für den Standort angemessene städtebauliche Dichte sowie eine ansprechende Einbindung in die Verkehrs- und Freiraumstruktur sind Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens. Ggfs. bietet das Plangebiet zudem die Möglichkeit einen Kindergarten / Kita zu errichten.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,83 ha.

Weitere Vorgehensweise

Als inhaltliche Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden bereits städtebaulich Konzepte in Varianten erarbeitet. Diese werden weiter ausgearbeitet. Nach Billigung des städtebaulichen Konzepts durch den Gemeinderat kann eine Konkretisierung erfolgen sowie Themen der Erschließung etc. geklärt werden. Hieran anschließend kann der Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet werden, mit dem die weiteren Verfahrensschritte eingeleitet werden können.

Grenzach-Wyhlen, den 14.07.2023

Dr. Tobias Benz

Bürgermeister

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