Spielende Kinder im Kinderhaus Wyhlen

Kindertagesstätten

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Einen Antrag auf Gebührenermäßigung in Kindertagesstätten in Grenzach-Wyhlen können Eltern entweder wegen weiteren Kindern unter 18 Jahren, die im Haushalt leben, oder aufgrund einer Einkommensüberprüfung stellen.

Einen Antrag auf Ermäßigung der Elternbeiträge können Sie bei der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Fachbereich Familie, Bildung und Soziales, Rheinfelder Str. 21, 07624-32400 stellen. Sollten sich Ihre privaten und/oder Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse unterjährig verändern, sind Sie dazu verpflichtet diese Änderung unverzüglich dem Fachbereich Familie, Bildung und Soziales mitzuteilen. Die Ermäßigung ist frühestens ab dem Monat des Antragseinganges bei der Gemeindeverwaltung gültig.
 
Bei der Antragstellung zur Gebührenermäßigung bitte wir um Beachtung der folgenden Punkte:
  • Anträge zur Ermäßigung müssen für jedes Betreuungsjahr neu gestellt werden.
  • Die Gebührenermäßigung ist immer maximal bis zum Ende des betreffenden KiTa-Jahres gültig (31.08.).
  • Ein Antrag kann nur mit den entsprechenden Nachweisen (siehe Rückseite des Antrags) geprüft werden.
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