Amtliche Bekanntmachung Bebauungslan und Örtliche Bauvorschriften "Neue Ortsmitte Grenzach" Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat von Grenzach-Wyhlen hat am 14.02.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Grenzach“ die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Ein Artenschutzbericht mit Aussagen zu den Artengruppen Amphibien, Reptilien (insbesondere Eidechsen), Vögel und Säugetieren (insbesondere Fledermäusen).
  • Außerdem enthalten die Begründung sowie der Umweltbericht allgemeine Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Biologische Vielfalt, Natürliche Ressourcen, Fläche, Unfälle und Katastrophen, Emissionen, Energienutzung, Abfall sowie Störfall-Betrieben.
  • Weiterhin liegen eine Schallprognose sowie ein Gutachten zu Störfall-Betrieben vor.
  • Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen.

BP Neue Mitte Grenzach Skizze

Der Entwurf des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte Grenzach“ mit

  • Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung, Textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung,
  • Umweltbericht,
  • Artenschutzgutachten,
  • Schalltechnischer Untersuchung,
  • Geotechnischem Bericht,
  • Fachgutachten zur Ermittlung angemessener Sicherheitsabstände im Sinne des Leitfadens KAS-18 und der Arbeitshilfe KAS-32 zur Umsetzung des § 50 BImSchG,
  • Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

wird für die Dauer eines Monats

von Montag, den 06. März 2023 bis einschließlich Donnerstag, den 06. April 2023

im Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Rheinfelder Straße 19, 79639 Grenzach-Wyhlen, im Flurbereich des 1. Obergeschosses während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die oben genannten Unterlagen werden zusätzlich im Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Grenzach-Wyhlen eingestellt.

https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mit telefonischer oder schriftlicher Voranmeldung unter Tel.: 07624/32-144 bzw. E-Mail: eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde in der Bauverwaltung im Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.

Gemäß § 4b BauGB wurde die Stadtbau Lörrach mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt der Hinweis, dass die Auswertung von Stellungnahmen mit Unterstützung der Stadtbau Lörrach durchgeführt wird. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen dem Einwender / der Einwenderin mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers ausschließlich hierfür erforderlich. Hilfreich ist ggfs. eine genaue Bezeichnung betroffener Grundstücke. Weitere Informationen gem. Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadtbau Lörrach www.stadtbau-loerrach.de/de/Datenschutz.

Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Hiernach werden Ihre Daten ausschließlich für das betreffende Bebauungsplanverfahren genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Grenzach-Wyhlen, den 24.02.2023

Benz

Bürgermeister

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