Neubau der Ortsumfahrung Grenzach-Wyhlen im Zuge der B 34 - Auslegung der Planänderungsentscheidung und der genehmigten Planunterlagen zur Einsichtnahme

Das Regierungspräsidium Freiburg hat auf Antrag der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg mit Planänderungsentscheidung vom 12.01.2022 - Az. 24 – 0513.2/1.480 – den Bau einer Unterführung für Radfahrer und Fußgänger genehmigt.

Die Planänderungsentscheidung mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Fertigung der festgestellten Planunterlagen liegen zwei Wochen, und zwar

von Dienstag, dem 01.02.2022

bis einschließlich Montag, dem 14.02.2022

im Rathaus II, Rheinfelder Straße 19, Eingangsbereich, 79639 Grenzach-Wyhlen, (Klingel am Hintereingang beim Parkplatz verwenden, Voranmeldung

unter 07624/32-0 oder deschler(at)grenzach-wyhlen.de)

während der Öffnungszeiten

Montag - Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag, Dienstag von 14.00 Uhr  bis 16.00 Uhr

Mittwoch von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

zur Einsicht aus.

Die ausgelegten Unterlagen können ab Beginn der Auslegung am 01.02.2022 auch auf der Internetseite www.rp-freiburg.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. auf der Seite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/ unter der Rubrik „Straßen“ eingesehen werden.

Mit dem Ende dieser Auslegungsfrist gilt die Planänderungsentscheidung gegenüber denjenigen Betroffenen, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Diese können bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist eine Mehrfertigung der Entscheidung schriftlich beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat 24, 79083 Freiburg i.Br. anfordern.

Den Personen, die Einwendungen erhoben haben, wird die Planänderungsentscheidung durch Übersendung zugestellt.

Die Planänderungsentscheidung und die Planunterlagen verbleiben bei der Gemeinde, so dass die Einsichtnahme auch nach Ablauf der oben genannten gesetzlichen Auslegungsfrist möglich ist.

Grenzach-Wyhlen, den 28.01.2022                                                                   

gez. Dr. Benz, Bürgermeister

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