Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Kreisverkehr Gmeiniweg“

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB

 
Der Gemeinderat von Grenzach-Wyhlen hat am 15.12.2020 in öffentlicher Sitzung von § 2 (1) BauGB beschlossen, für das Gebiet „Kreisverkehr Gmeiniweg“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze, die im Folgenden dargestellt ist.
 
Kreisel B34 Skizze
 
Gemäß § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ziel der Planung sind die Umgestaltung der Einmündung in einen Kreisverkehr sowie die hiermit einhergehende Sicherung der Belange des Arten- und Naturschutzes.
 
In derselben Sitzung beschloss der Gemeinderat von Grenzach-Wyhlen in öffentlicher Sitzung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht (Entwurf) und Artenschutzbeitrag wird für die Dauer eines Monats von
                                                                                           
Montag, 22. Februar 2021 bis einschließlich Freitag, 26. März 2021
 
beim Rathaus Haus Nr. 19 der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Rheinfelder Straße 19, 79639 Grenzach-Wyhlen, im Eingangsbereich des Erdgeschosses während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Die Klingel am Hintereingang des Rathauses (Parkplatz) ist zu betätigen; auf die Beschilderung ist zu achten. Es können auch vorab telefonisch Termine zu den üblichen Dienststunden unter Tel.: 07624/32-0 zur Öffnung der Tür vereinbart werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die oben genannten Unterlagen werden zusätzlich ins Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Grenzach-Wyhlen eingestellt. Wir bitten Sie von diesem Angebot bevorzugt Gebrauch zu machen:
 
/bekanntmachungen
 
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mit telefonischer oder schriftlicher Voranmeldung unter Tel.: 07624/32-108 bzw. E-Mail: deschler(at)grenzach-wyhlen.de schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde im Bauamt im Rathaus Haus Nr. 19 der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Rheinfelder Straße 19, 79639 Grenzach-Wyhlen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.
 
Gemäß § 4b BauGB wurde die Stadtbau Lörrach mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt der Hinweis, dass die Auswertung von Stellungnahmen mit Unterstützung der Stadtbau Lörrach durchgeführt wird. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen dem Einwender / der Einwenderin mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers ausschließlich hierfür erforderlich. Hilfreich ist ggfs. eine genaue Bezeichnung betroffener Grundstücke. Weitere Informationen gem. Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadtbau Lörrach www.stadtbau-loerrach.de/de/Datenschutz.
 
Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Hiernach werden Ihre Daten ausschließlich für das betreffende Bebauungsplanverfahren genutzt.
 
Grenzach-Wyhlen, den 12.02.2021
 
 
Dr. Benz
Bürgermeister
 

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