Beteiligung der Öffentlichkeit an der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Grenzach-Wyhlen

Die Städte und Gemeinden sind in Baden-Württemberg gemäß § 47d Bundesimmissionsschutz-gesetz verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und diese bei bedeutenden Entwicklungen für die Lärmsituation, spätestens nach fünf Jahren zu überprüfen und fortzuschreiben.

Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes im vereinfachten Verfahren beschlossen. Zudem hat der Technische Ausschuss der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt.

Der Bericht zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom

17. Mai 2021 bis einschließlich 25. Juni 2021

beim Rathaus der Gemeinde in Grenzach-Wyhlen, Rheinfelder Straße 19, 79639 Grenzach-Wyhlen, im Eingangsbereich des Erdgeschosses während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Die Klingel am Hintereingang des Rathauses (Parkplatz) ist zu betätigen; auf die Beschilderung ist zu achten. Es können auch vorab telefonisch Termine zu den üblichen Dienststunden unter Tel.: 07624/32-0 zur Öffnung der Tür vereinbart werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie der oben genannte Bericht werden zudem während des Zeitraums der Auslegung im Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Grenzach-Wyhlen eingestellt. Wir bitten Sie von diesem Angebot bevorzugt Gebrauch zu machen: www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen, Hinweise und Bedenken schriftlich bei der Gemeinde Grenzach-Wyhlen vorgebracht werden. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Grenzach-Wyhlen, den 07. Mai 2021                                  

Dr. Tobias Benz, Bürgermeister

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