Rathäuser Wyhlen

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte in Rheinfelden (Baden), Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt

Stand: 31.12.2020

Der Gutachterausschuss bei der Stadt Rheinfelden (Baden) hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2022 die Bodenrichtwerte gemäß Paragraf 196 Baugesetzbuch (BauGB) zum Stichtag 31.12.2020 für die Stadt Rheinfelden (Baden), Grenzach-Whyhlen und Schwörstadt ermittelt.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.

Alle Informationen finden Sie unter www.rheinfelden.de/de/lebenswert/Wohnen-in-Rheinfelden/Bodenrichtwerte

Mietspiegel

Grenzach-Wyhlen verfügt über keinen Mietspiegel.

Direkt nach oben