Bodenrichtwerte in Rheinfelden (Baden), Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt
Stand: 31.12.2020
Der Gutachterausschuss bei der Stadt Rheinfelden (Baden) hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2022 die Bodenrichtwerte gemäß Paragraf 196 Baugesetzbuch (BauGB) zum Stichtag 31.12.2020 für die Stadt Rheinfelden (Baden), Grenzach-Whyhlen und Schwörstadt ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.
Alle Informationen finden Sie unter www.rheinfelden.de/de/lebenswert/Wohnen-in-Rheinfelden/Bodenrichtwerte
Mietspiegel
Grenzach-Wyhlen verfügt über keinen Mietspiegel.