Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften„Neue Ortsmitte Grenzach – Teilplan Südwest“ Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat von Grenzach-Wyhlen hat am 28.06.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, vom Bebauungsplanverfahren „Neue Mitte Grenzach“ einen Teilbereich abzutrennen und diesen unter dem Titel „Neue Ortsmitte Grenzach – Teilplan Südwest“ weiterzuführen.

Der abgegrenzte Teilplan verfolgt die Planungsziele:

  • Schaffung von Wohnraum insbesondere für Senioren
  • Bereitstellung von Flächen für den Rettungsdienst sowie
  • die Festsetzung von Maßnahmen zum Ausgleich sowie zum Artenschutz

Der Gemeinderat von Grenzach-Wyhlen hat in derselben Sitzung beschlossen für den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Grenzach – Teilplan Südwest“ gem. § 3 (2) BauGB die formale Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Ein Artenschutzbericht mit Aussagen zu den Artengruppen Reptilien, Fledermäusen und Vögeln.

Außerdem enthalten die Begründung sowie der Umweltbericht allgemeine Aussagen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Erholung und Landschaftsbild, Menschliche Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Fläche und biologische Vielfalt; es liegen umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.

Es liegt außerdem ein Gutachten über Störfallbetriebe und deren Auswirkungen auf das Plangebiet vor.

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen.

BP Neue Mitte Grenzach Teilplan Süd Lageplan

Der Entwurf des Bebauungsplans „Neue Ortsmitte Grenzach – Teilplan Südwest“ mit

  • Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung, Textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung,
  • Umweltbericht,
  • Artenschutzgutachten,
  • Schalltechnischer Untersuchung,
  • Fachgutachten zur Ermittlung angemessener Sicherheitsabstände im Sinne des Leitfadens KAS-18 und der Arbeitshilfe KAS-32 zur Umsetzung des § 50 BImSchG,
  • Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

wird für die Dauer von sechs Wochen

von Montag, den 08. August 2022 bis einschließlich Freitag, den 23. September 2022

beim Rathaus Haus Nr. 19 der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Rheinfelder Straße 19, 79639 Grenzach-Wyhlen, im Eingangsbereich des Erdgeschosses während der üblichen Dienst-stunden öffentlich aus. Die Klingel am Hintereingang des Rathauses (Parkplatz) ist zu betätigen; auf die Beschilderung ist zu achten. Es können auch vorab telefonisch Termine zu den üblichen Dienststunden unter Tel.: 07624/32-0 zur Öffnung der Tür vereinbart werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die oben genannten Unterlagen werden zusätzlich ins Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Grenzach-Wyhlen eingestellt. Wir bitten Sie von diesem Angebot bevorzugt Gebrauch zu machen:

https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mit telefonischer oder schriftlicher Voranmeldung unter Tel.: 07624/32-144 bzw. E-Mail: deschler(at)grenzach-wyhlen.de schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde im Bauamt im Rathaus Haus Nr. 19 der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Rheinfelder Straße 19, 79639 Grenzach-Wyhlen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.

Gemäß § 4b BauGB wurde die Stadtbau Lörrach mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt der Hinweis, dass die Auswertung von Stellungnahmen mit Unterstützung der Stadtbau Lörrach durchgeführt wird. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen dem Einweder / der Einwenderin mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers ausschließlich hierfür erforderlich. Hilfreich ist ggfs. eine genaue Bezeichnung betroffener Grundstücke. Weitere Informationen gem. Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadtbau Lörrach www.stadtbau-loerrach.de/de/Datenschutz.

Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Hiernach werden Ihre Daten ausschließlich für das betreffende Bebauungsplanverfahren genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Grenzach-Wyhlen, den 29.07.2022

Benz

Bürgermeister

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