Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Grenzach - Teilplan Südwest“

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 29.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Grenzach - Teilplan Südwest“ gemäß § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzungen beschlossen.

Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Neue Mitte Grenzach Skizze

Der Bebauungsplan (mit textlichen Bauvorschriften und Örtlichen Bauvorschriften, jeweils mit zeichnerischen Festsetzungen, Begründung, Zusammenfassender Erklärung, Umwelt- und Artenschutzbericht, weitere Gutachten) kann während der Dienststunden

Im Rathaus Grenzach-Wyhlen Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen

von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verletzungen folgender Vorschriften nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Grenzach-Wyhlen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht werden:

1.    Verfahrens- und Formvorschriften nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB,

2.    Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB,

3.    Vorschriften des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB,

4.    Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) oder nach Rechtsvorschriften, die auf der GemO BW beruhen.

Darüber hinaus wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche hingewiesen.

Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 16.12.2022

Dr. Benz

Bürgermeister

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