Baulandumlegung „Kapellenbach-Ost“, Gemarkung Wyhlen

Gemeinde Grenzach-Wyhlen                                                                      Landkreis Lörrach

Umlegungsausschuss

Baulandumlegung „Kapellenbach-Ost“, Gemarkung Wyhlen

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis, der durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 23.02.2021 aufgestellt wurde, ist am 24.07.2021 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen Fassung der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtsstand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Bekanntmachung kann binnen sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses in der Bauverwaltung, Rheinfelder Straße 19 in 79639 Grenzach - Wyhlen eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Karlsruhe -  Kammer für Baulandsachen -

Hans-Thoma- Straße 7, 76133 Karlsruhe.

Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat gemäß § 224 BauGB keine aufschiebende Wirkung. Um sie herzustellen, bedürfte es eines Antrags gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung.

Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber für die weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen muss (§ 222 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Grenzach-Wyhlen, den 30. Juli 2021                                          Dr. Tobias Benz, Bürgermeister

Direkt nach oben