Bekanntmachung Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptesder Gemeinde Grenzach-Wyhlen

Im Jahre 2014 ist durch das Büro Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung ein Gutachten zum Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Grenzach-Wyhlen erarbeitet worden, um die damalige Versorgungssituation der Gemeinde aufzuzeigen sowie einzelhandelsbezogene und städtebaulich-funktionale Entwicklungsmöglichkeiten herauszuarbeiten. Dadurch sollte es vor allem möglich sein, gemeindeentwicklungspolitische Grundsatzentscheidungen zu treffen bzw. frühzeitig mögliche Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die gesamte Versorgungsstruktur einschätzen zu können. Aus dem Gutachten hatte die Gemeinde ein Einzelhandels- und Vergnügungsstättenkonzept abgeleitet.
 
Seither hat es sowohl Veränderungen in der Einzelhandelslandschaft der Gemeinde als auch hinsichtlich der allgemeinen Rahmenbedingungen im Einzelhandel gegeben. Diese Veränderungen gilt es im Sinne einer positiven Entwicklung für das Ortszentrum Grenzach und das Nahversorgungszentrum Wyhlen zu beeinflussen. Dabei steht aktuell insbesondere die Entwicklung der Neuen Mitte im Ortszentrum Grenzach im Fokus. Durch die Ansiedlung von zentrenrelevanten Einzelhandels in der „Neuen Mitte Grenzach“ ist eine Anpassung des Zentren-Konzeptes erforderlich.
 
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes verfolgt das Ziel, eine Aktualisierung der städtebaulichen Begründungen für die Weiterführung der bisherigen räumlichen Steuerung des Einzelhandels zur erarbeiten. Insbesondere die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches und die Sortimentsliste der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente sind zu überprüfen.
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 30. Juni 2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Einzelhandelskonzept für den Bereich der Neuen Mitte Grenzach auf Basis des Konzeptentwurfes vom 18.06.2020 anzupassen.
 
Der Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Grenzach-Wyhlen liegt in der Zeit
 
vom 26. Oktober 2020 bis einschließlich 27. November 2020
 
 beim Rathaus der Gemeinde in Grenzach-Wyhlen, Rheinfelder Straße 19, 79639 Grenzach-Wyhlen, im Eingangsbereich des Erdgeschosses während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Die Klingel am Hintereingang des Rathauses (Parkplatz) ist zu betätigen; auf die Beschilderung ist zu achten. Es können auch vorab telefonisch Termine zu den üblichen Dienststunden unter Tel.: 07624/32-0 zur Öffnung der Tür vereinbart werden.
 
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die oben genannten Entwurfsunterlagen werden zudem während des Zeitraums der Auslegung im Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Grenzach-Wyhlen eingestellt. Wir bitten Sie von diesem Angebot bevorzugt Gebrauch zu machen: /bekanntmachungen.
 
Während der Auslegungsfrist können Anregungen, Hinweise und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Grenzach-Wyhlen vorgebracht werden. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
 
 
Grenzach-Wyhlen, den 16. Oktober 2020                                           
Dr. Tobias Benz, Bürgermeister

Anlagen:
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