Öffentliche Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Power-to-Gas-Anlage II“ - Veröffentlichung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 30.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Power-to-Gas-Anlage II“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) gebilligt und beschlossen, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Die naturenergie hochrhein AG plant im Rahmen des Projektes „Reallabor der Energiewende H2-Wyhlen“ am Standort des Rhein-Wasserkraftwerkes Grenzach-Wyhlen im Ortsteil Wyhlen die Erweiterung der bestehenden Elektrolyseanlage für grünen Wasserstoff, sog. Power-to-Gas-Anlage. Die bestehende Produktionsanlage soll um 5 MWel Elektrolyseleistung erweitert werden.

Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Power-to-Gas-Anlage II“ umfasst den unten abgebildeten Teilbereich des Grundstückes Flst.-Nr. 3486 auf Gemarkung Wyhlen mit ca. 2.610 m². Das Plangebiet liegt im Südosten des Ortsteiles Wyhlen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen im Bereich des Wasserkraftwerkes am Rheinufer. Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Norden: durch Wegeflächen und bestehende Bebauung
  • im Osten: durch Abstellflächen
  • im Süden: durch Wegeflächen und daran anschließend den Rhein
  • im Westen: durch die bestehende Power-to-Gas-Anlage

Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus folgender – genordeter und nicht maßstäblicher – Darstellung:

Power-to-Gas-Anlage II Geltungsbereich

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die dazugehörigen Bauvorschriften „Power-to-Gas-Anlage II“ werden im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften und des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) wird mit der gemeinsamen Begründung und dem Umweltbericht sowie den Fachgutachten (Gutachten Nr. 6074.1/1379B zum Anlagenlärm, Verkehrs- und Schalluntersuchung, Technisches Gutachten zur Umsetzung des § 50 BImSchG bzw. Artikels 13 der Richtlinie 2012/18/EU, Baugrunderkundung, Brandschutzkonzept) vom

19. Februar 2024 bis einschließlich 20. März 2024

(Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Gemeinde unter

https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen

im Internet veröffentlicht.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch im provisorischen Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen, im Eingangsbereich während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

(Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakteristik)

  • Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Einschätzung vom 11.01.2024 (faktorgruen, Freiburg). Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltrelevanter Informationen mit folgenden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:

1.   auf Schutzgebiete:

Da etwa 65 m östlich des Plangebietes eine Teilfläche des FFH-Gebietes „Wälder bei Wyhlen“ (Nr. 8012341) liegt, muss die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutz- und Erhaltungszielen des Natura2000-Gebietes geprüft werden. Fazit der Natura2000-Vorprüfung: Es ist nicht mit einem vorhabenbedingten Konflikt mit den Schutz- und Erhaltungszielen des Natura2000-Gebietes zu rechnen. Auch für das ca. 60 m östlich des Plangebietes liegende Naturschutzgebiet „Altrhein Wyhlen“ (Nr. 3.047) ist keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten.

2.   auf Tiere inkl. dem speziellen Artenschutz und Pflanzen:

Informationen zur Bewertung des Ist-Zustandes (zu berücksichtigen ist der bestehende Grünordnungsplan des Bebauungsplanes „Fallberg Ost“) und der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen. Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen wurde zusätzlich eine Biotopkartierung durchgeführt. Im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden Kartierungen von Vögeln und Fledermäusen durchgeführt. Im Plangebiet befindet sich ein Kirschbaum mit einer Asthöhle mit Habitatpotential (Tagesquartier) für Fledermäuse. Es werden überwiegend Ausgleichsflächen (Kiesbiotop) im Grünordnungsplan des Bebauungsplans „Fallberg Ost“ überplant. Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und allgemeinen Hinweisen sowie von Ausgleichsmaßnahmen.

3.   auf den Boden:

Informationen zur Bewertung des Ist-Zustandes und zum Verlust natürlicher Bodenfunktionen durch Versiegelung (natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer gegenüber Schadstoffen). Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, allgemeinen Hinweisen und Hinweisen zur Verwendung und Behandlung von Mutterboden. Formulierung von externen Ausgleichsmaßnahmen.

4.   auf das Wasser:

Informationen zur Bewertung des Ist-Zustandes und zum Verlust der Grundwasserneubildungsfunktion und der Versickerungsleistung sowie von potentieller Verschmutzung des Grundwassers durch wassergefährdende Stoffe im Plangebiet. Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.

5.   auf das Klima und die Luft:

Informationen zum Kleinklima. Flächen mit mäßiger Kaltluftproduktion werden vorhabensbedingt überbaut und versiegelt. Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist besonders durch die zukünftige Bebauung mit einer verstärkten Erwärmung im Plangebiet zu rechnen. Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie von Ausgleichsmaßnahmen.

6.   auf die Erholung und das Landschaftsbild:

Informationen zur Beeinträchtigung der Erholung und des Landschaftsbildes. Es ist mit einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes/Ortsbildes durch die zukünftig zulässige Gebäudehöhe von 11 m zu rechnen. Die bereits eingeschränkte Erholungseignung der Fläche verändert sich nicht wesentlich. Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.

7.   auf die menschliche Gesundheit:

Informationen zur Erhöhung von verkehrsbedingten und betriebsbedingten Lärmimmissionen und  -emissionen sowie Luftschadstoffimmissionen. Keine erhebliche Beeinträchtigung der Erholungsleistung. Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.

8.   auf Kultur- und Sachgüter:

Es sind voraussichtlich keine Kultur- und Sachgüter betroffen. Hinweise zum Fall, dass Fundstücke im Boden auftreten.

9.   auf die Fläche:

Informationen zur vorhabenbedingten Verringerung von unbebauten, begrünten Flächen.

10. zur Störfallbetrachtung:

Informationen zur Störfallbetrachtung. Zur Beurteilung vorhabenbedingter Beeinträchtigungen wurden die rechtlich vorgeschriebenen angemessenen Sicherheitsabstände zu Wohnbebauung ermittelt. Die Berechnungen der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH zeigen, dass die Wohngebiete nordöstlich des Betriebsbereiches deutlich außerhalb der Konturen der ermittelten angemessenen Sicherheitsabstände liegen.

  • Gutachten Nr. 6074.1/1379B zum Anlagenlärm vom 05.10.2023 (Dr. Wilfrid Jans, Ettenheim) Prognose und Beurteilung der Gewerbelärmeinwirkung auf die schutzbedürftige Nachbarschaft durch die Erweiterung der Power-to-Gas-Anlage
  • Verkehrs- und Schalluntersuchung vom 13.11.2023 (Rapp AG, Freiburg) Prognose und Beurteilung der Verkehrsströme und Verkehrslärmeinwirkung auf die schutzbedürftige Nachbarschaft durch den entstehenden Mehrverkehr auf Grund der Erweiterung der Power-to-Gas-Anlage sowie den Bau der neuen, westlichen Zufahrt
  • Technisches Gutachten zur Umsetzung des § 50 BImSchG bzw. Artikels 13 der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) vom 08.12.2023 (TÜV Rheinland, Ludwigshafen) Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes nach dem Leitfaden KAS-63 für die Erweiterung der Power-to-Gas-Anlage, Ermittlung und Darlegung benachbarter schutzbedürftiger Nutzungen, Prüfung der Einhaltung des Abstandsgebotes gemäß § 50 BImSchG zwischen dem geplanten Vorhaben und den schutzbedürftigen Nutzungen
  • Baugrunderkundung vom 29.06.2022 (RBS Wave, Ettlingen) Aussagen zur Tragfähigkeit des Bodens mit den relevanten bodenmechanischen Kennwerten, Angaben zur Versickerungsfähigkeit sowie zur Schadstoffbelastung des Bodens

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

Behörden und Träger öffentlicher Belange

  • Landratsamt Lörrach – Baurecht; Stellungnahme vom 13.07.2023: Zum Thema Verträglichkeit Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen.
  • Landratsamt Lörrach – Landwirtschaft und Naturschutz; Stellungnahme vom 13.07.2023: Zu den Themen Bestandsbewertung Biotoptypen, Beschattung geplanter Kiesbiotopflächen durch Gehölze, Berücksichtigung Zielartenkonzept, Verhinderung der Entstehung von Schottergärten, ökologische Baubegleitung, Berücksichtigung des Grünordnungsplanes zum Bebauungsplan „Fallberg Ost“ und der bestehenden Wiese in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Änderung des Bebauungsplanes „Fallberg Ost“, Erholungsschutzstreifen, Ersatzkästen für Fledermäuse, Bodenbewertung im Plangebiet und Bewertung von geplanten Strauchpflanzungen.
  • Landratsamt Lörrach – Kommunale Abwasserbeseitigung; Stellungnahme vom 13.07.2023: Zum Thema Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung und zur wasserrechtlichen Zulassung hinsichtlich Versickerung und ggf. möglicher Einleitungen in den Rhein beim Regierungspräsidium Freiburg.
  • Landratsamt Lörrach – Wasserversorgung / Grundwasserschutz; Stellungnahme vom 13.07.2023: Zum Thema Ölverlust bei Geräten.
  • Landratsamt Lörrach – Oberflächengewässer / Hochwasserschutz / Starkregen; Stellungnahme vom 13.07.2023: Zum Thema Starkregen.
  • Regierungspräsidium Freiburg – Ref. 91 Geologie, Rohstoffe und Bergbau; Stellungnahme vom 10.07.2023 Zu den Themen Geotechnik, Grundwasser und Allgemeinen Hinweisen.
  • Regierungspräsidium Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege; Stellungnahme vom 11.07.2023: Zum Thema Denkmalschutz.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Grenzach-Wyhlen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Grenzach-Wyhlen, den 09.02.2024

Dr. Tobias Benz

Bürgermeister

Direkt nach oben