Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan „Südlich Kantstraße“ Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 30.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Südlich Kantstraße“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, den ehemals im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan im Regelverfahren weiterzuführen und die 2. Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

In der Gemeinde Grenzach-Wyhlen besteht eine anhaltend hohe Nachfrage nach Bauplätzen bzw. Wohnraum, die sich im steigenden Bedarf sowohl seitens der ortsansässigen Bevölkerung als auch seitens Zuziehender aus der Grenzregion zur Schweiz begründet. Um dem Druck auf dem lokalen Wohnungsmarkt zumindest kleinteilig aktiv begegnen zu können, möchte die Gemeinde eine im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche (W) dargestellte Fläche im Ortsteil Wyhlen entwickeln und hier drei bzw. sechs Baugrundstücke für eine Einzel- bzw. Doppelhausbebauung zur Verfügung stellen.

Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten des Ortsteiles Wyhlen unterhalb des Schneckenberges und südlich der Kantstraße in Südhanglage. Es wird begrenzt:

  • im Norden durch die Kantstraße und im Anschluss durch Wohnbebauung
  • im Osten durch Wohnbebauung
  • im Süden durch Grünflächen mit Baumbeständen und anschließend durch das Gelände des Schulzentrums
  • im Westen durch Kleingartenanlagen

Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 2.537 m² und die nachstehend genannten (Teil-) Flurstücke auf Gemarkung Wyhlen: 821/1 (Teil), 823, 824/1, 828/1, 829/1, 831/1, 920 (Teil), 922 (Teil), 924 (Teil) und 925 (Teil).

Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus folgender – genordeter und nicht maßstäblicher – Darstellung:

Geltungsbereich Bebauungsplan Südlich Kantstraße

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hatte am 26.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Südlich Kantstraße“ im einstufigen, beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Durch das am 18.07.2023 ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wurde der § 13b BauGB zwischenzeitlich als unvereinbar mit Unionsrecht erklärt und kann somit nicht (mehr) angewendet werden. Damit einher geht bei laufenden Verfahren die Pflicht zur nochmaligen Veröffentlichung der gemäß § 13b BauGB aufgestellten Bebauungspläne und der Durchführung einer vollen Umweltprüfung mit Erstellung des Umweltberichtes mit Grünordnungsplan und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung. Der vorliegende Bebauungsplan mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird in ein Regelverfahren übergeleitet und unter Anwendung der damit einhergehenden rechtlichen Vorgaben weitergeführt. Die nun notwendige Umweltprüfung wurde durchgeführt und vom Büro faktorgruen, Freiburg, ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB mit Grünordnungsplan (GOP) und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erarbeitet. Der Bebauungsplan und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften haben bereits eine Offenlage durchlaufen, sodass diese als erster Beteiligungsschritt im Sinne der frühzeitigen Beteiligung gewertet werden kann. Als zweiter Beteiligungsschritt erfolgt nun eine weitere Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB. Aus Gründen der Klarheit und um Missverständnisse zu vermeiden, wird diese als 2. Offenlage betitelt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird mit der gemeinsamen Begründung und dem Umweltbericht sowie der Fachgutachten (Relevanzprüfung, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, FFH-Vorprüfung, Ausnahmeantrag) vom

19. Februar 2024 bis einschließlich 20. März 2024 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Gemeinde unter

https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen

im Internet veröffentlicht.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch im provisorischen Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen, im Eingangsbereich während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

(Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakteristik)

Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Einschätzung, Bestandsplan der Biotoptypen und Maßnahmenplan vom 30.01.2024 (faktorgruen, Freiburg). Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltrelevanter Informationen mit folgenden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:

  • 1.   auf Schutzgebiete:

Da etwa 60 m östlich des Plangebietes eine Teilfläche des FFH-Gebietes Nr. 8411341 „Wälder bei Wyhlen“ und direkt westlich angrenzend das Teilgebiet „Gleusen“ des SPA „Tüllinger Berg und Gleusen“ liegen, muss die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutz- und Erhaltungszielen der Natura2000-Gebiete geprüft werden. Fazit der Natura2000-Vorprüfung: Es ist nicht mit einem vorhabenbedingten Konflikt mit den Schutz- und Erhaltungszielen der Natura2000-Gebiete zu rechnen.

  • 2.   auf Tiere inkl. dem speziellen Artenschutz und Pflanzen:

Informationen zur Bewertung des Ist-Zustandes und der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen.

Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen wurde eine Biotopkartierung durchgeführt. Im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden Kartierungen von Vögeln und Reptilien durchgeführt. Es werden überwiegend Brombeergestrüppflächen und Kleingartenflächen mit Einzelbäumen überplant. Es wurden Mauereidechsen im Plangebiet kartiert. Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und allgemeinen Hinweisen sowie von Ausgleichsmaßnahmen.

  • 3.   auf den Boden:

Informationen zur Bewertung des Ist-Zustandes und zum Verlust natürlicher Bodenfunktionen durch Versiegelung (natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer gegenüber Schadstoffen). Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, allgemeinen Hinweisen und Hinweisen zur Verwendung und Behandlung von Mutterboden. Formulierung von externen Ausgleichsmaßnahmen.

  • 4.   Auf das Wasser:

Informationen zur Bewertung des Ist-Zustandes und zum Verlust der Grundwasserneubildungsfunktion und der Versickerungsleistung im Plangebiet. Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie von Ausgleichsmaßnahmen.

  • 5.   auf das Klima und die Luft:

Informationen zum Kleinklima. Flächen mit potenzieller Kaltluftproduktion werden vorhabensbedingt überbaut und versiegelt. Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist besonders durch die zukünftige Bebauung mit einer verstärkten Erwärmung im Plangebiet zu rechnen. Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie von Ausgleichsmaßnahmen.

  • 6.   auf die Erholung und das Landschaftsbild:

Informationen zur Beeinträchtigung der Erholung und des Landschaftsbildes. Es ist mit einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes/Ortsbildes durch die bis zu 8 m hohe geplante Wohnbebauung zu rechnen. Die bereits eingeschränkte Erholungseignung der Fläche verändert sich nicht wesentlich. Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.

  • 7.   auf die menschliche Gesundheit:

Informationen zur lediglich geringen Erhöhung von straßenverkehrsbedingten Lärmimmissionen und -emissionen sowie Luftschadstoffimmissionen. Es sind keine Maßnahmen erforderlich.

  • 8.   auf Kultur- und Sachgüter:

Es sind voraussichtlich keine Kultur- und Sachgüter betroffen. Hinweise zum Fall, dass Fundstücke im Boden auftreten.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

Behörden und Träger öffentlicher Belange

  • Landratsamt Lörrach – Umwelt; Stellungnahme vom 16.12.2022: Zu den Themen Abwasserbeseitigung, Drainagen, Grundwasserschutz und Starkregen.
  • Landratsamt Lörrach – Naturschutz; Stellungnahme vom 16.12.2022: Zu den Themen Eingriffsregelung, geschütztes Biotop im Plangebiet (Trockenmauer), Natura2000-Vorprüfung (insb. Zaunammer und Orpheusspötter), Artenschutz (CEF, bzw. FCS-Maßnahme für die Mauereidechse)
  • Regierungspräsidium Freiburg – Ref. 55 und 56 – Naturschutz, Recht; Stellungnahme vom 19.12.2022: Zum Thema Artenschutz (CEF, bzw. FCS-Maßnahme für die Mauereidechse)
  • Regierungspräsidium Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege; Stellungnahme vom 12.12.2022: Zum Thema Denkmalschutz.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Grenzach-Wyhlen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Grenzach-Wyhlen, den 09.02.2024

Dr. Tobias Benz

Bürgermeister

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