Öffentliche Bekanntmachung Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung "Power-to-Gas Anlage II“

Auf Grund einer fehlerhaften Darstellung in der Bekanntmachung vom 05. Mai 2023 wird die Bekanntmachung wiederholt und der Zeitraum der Offenlage neu festgesetzt.

Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung

Vorentwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

„Power-to-Gas Anlage II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 25.04.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Power-to-Gas Anlage II“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Nutzung und Förderung regenerativer Energiequellen ist ein wesentliches Ziel im Rahmen des Klimaschutzes und der Energiewende. Zur Umsetzung dieses Klimaschutzzieles, Stabilisierung der Stromversorgung und auch um die Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der Energieversorgung weiter zu erhalten, hat sich der ansässige Versorgungsträger entschlossen, noch mehr in umweltfreundliche und erneuerbare Energien zu investieren und plant nun die Erweiterung der bestehenden Elektrolyseanlage (sog. „Power-to-Gas-Anlage“) zur Produktion von Wasserstoff aus Wasser mittels Elektrolyse. Geplant ist der Neubau einer zweiten Power-to-Gas-Anlage mit einer Leistung von ca. 5 MWel, welche nach dem neuesten Stand der Technik nach europäischen und deutschen Richtlinien errichtet werden soll. Die dafür vorgesehene Baufläche liegt auf dem bestehenden Betriebsgelände östlich der bestehenden Power-to-Gas-Anlage Fläche in einem Abstand von ca. 40 m zum Rhein und zum bestehenden Wasserkraftwerk. Das Gelände ist bereits erschlossen und durch die Straße „Am Wasserkraftwerk“ an die überörtliche Infrastruktur angeschlossen.

Aufgrund der konkreten Planung des Versorgungsträgers auf dem Betriebsgelände hat sich die Gemeinde Grenzach-Wyhlen auf Antrag des Vorhabenträgers zur Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entschlossen. Durch die Nähe der Power-to-Gas-Anlage I und II zu bestehenden Gebäuden und Einrichtungen zur Energieversorgung, ist das Gelände ideal geeignet. Durch kurze Wege und Synergien mit bestehenden Anlagen wird eine effiziente und ressourcenschonende Abwicklung der Betriebsabläufe und somit eine wesentliche Kosteneinsparung erwartet.

Für das Vorhaben ist ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich.

Grundlegende Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften sind die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die Gewährleistung einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden Bodennutzung, die Sicherung der natürlichen Umwelt sowie der Schutz und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst einen Teilbereich des Grundstückes Flst.-Nr. 3486 auf Gemarkung Wyhlen und hat eine Größe von ca. 2.610 m². Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Der Planbereich wird begrenzt:

Im Norden durch die Straße „Am Wasserkraftwerk“ und der Wohnbebauung am Wasserkraftwerk (ehemalige Werkssiedlung). Im Osten, Süden und Westen wird der Planbereich durch Betriebsgelände der Energiedienst AG sowie den Rhein begrenzt.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 24.03.2023. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Power to gas

Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltberichts sowie folgenden Fachgutachten

-       Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß UVPG (24.03.2023)

-       Lärmgutachten zum Anlagenlärm (10.03.2023)

-       Verkehrs- und Schallgutachten (01.12.2022)

-       Abstandsempfehlung für die Bauleitplanung (August 2022)

-       Baugrunderkundung (29.06.2022)

-       Brandschutzkonzept (24.02.2023)

vom

12. Juni 2023 bis einschließlich 12. Juli 2023 (Auslegungsfrist)

beim Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Rheinfelder Straße 19, 79639 Grenzach-Wyhlen, vor Zimmer Nr. 2.04 während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www-grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Grenzach-Wyhlen abgegeben werden. Anschrift und Kontaktdaten lauten:

Postalische Anschrift sowie mündliche Vorsprache: Bauverwaltung, Gewerbestraße 1, Frau Biermann, 79639 Grenzach-Wyhlen, Tel 07624/32-144 oder per E-mail: eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 02.06.2023

Dr. Tobias Benz

Bürgermeister

Skizze BP Power to gas

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