Rathäuser wieder regulär geöffnet / Terminvereinbarung wird beibehalten
Mit der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung entfiel die 3-G-Nachweispflicht (genesen, geimpft oder getestet) für das Betreten der Rathausstandorte der Gemeinde Grenzach-Wyhlen. Darüber hinaus sind die Rathäuser ab Donnerstag, 3. März 2022 nun wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Aufgrund der positiven Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern wird die obligatorische Vorab-Terminvereinbarung für Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung aber beibehalten. Für die Dienstleistungen des Bürgerbüros wurde ein Online-Terminvereinbarungsassistent eingerichtet:
zur Terminvereinbarung Bürgerbüro
Wer über keinen Internet-Zugang verfügt, kann telefonisch unter 07624/32-101 einen Termin für das Bürgerbüro vereinbaren.
Die übrigen Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung werden schrittweise ebenfalls auf dieses Online-Tool umgestellt. Bis dahin erfolgt die Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch über den jeweiligen Fachbereich. Die Verwaltung ist unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:
Bürgerbüro 07624/32-101
Bauamt 07624/32-450
Flüchtlingsintegration/
Soziale Hilfen 07624/32-405
Ordnungsamt 07624/32-430
Sozialabteilung 07624/32-400
Standesamt 07624/32-370
Werkhof 07624/32-469
Sonstige Anfragen 07624/32-0
Die wichtigen Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie auf der Homepage unter folgendem Link: www.grenzach-wyhlen.de/de/Rathaus/MitarbeiterInnen
Dringende Schäden oder Mängel sind ausschließlich online über den Schadensmelder der Gemeinde unter www.grenzach-wyhlen.de/tools/mvs/ mitzuteilen.
Für Besucherinnen und Besucher der Rathäuser besteht aufgrund der Corona-Verordnung weiterhin die Verpflichtung, im Inneren der Rathäuser eine FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Typs zu tragen.
Gelbe Säcke können weiterhin jeweils an den Hintereingängen der Rathäuser in der Rheinfelder Straße 19 und 21 in Wyhlen sowie am Standort Grenzach (Hauptstraße 10) abgeholt werden.