Nachricht

Pressemittteilung RP Freiburg bezüglich der Rodungsarbeiten B34neu


Das Regierungspräsidium Freiburg führt seit der zweiten Januarwoche Räumungs- und Fällarbeiten zur Freimachung der Trasse der zukünftigen Ortsumfahrung Wyhlen durch.  Hierzu wurde die Firma Bühler GmbH als Fachfirma mit den Arbeiten beauftragt. Die Arbeiten werden neben den Vertretern des Regierungspräsidiums von spezialisierten Ingenieurbüros für Umwelt- und Landschaftsplanung (Biologen) sowie Arbeitssicherheit begleitet.

Das Regierungspräsidium führt diese umfangreichen Maßnahmen immer in der Rodungsperiode durch, da das Bundesnaturschutzgesetz das Abschneiden von außerhalb des Waldes stehenden Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verbietet.

Vor dem Eingriff erfolgten Begehungen, bei denen alle potentiell konfliktreiche Stellen farblich markiert wurden

Anschließend erfolgte eine Einweisung an die ausführende Firma, dass diese Stellen zunächst vorbesichtigt werden mussten

Die Vorbesichtigung erfolgte dadurch, dass alle frei zugänglichen, potentiellen Überwinterungshabitate für Igel manuell abgetragen wurden. Alle vorhandenen Oberflächenstrukturen wie Bretter, Steine, etc. wurden manuell entfernt. Darunter befindliche Materialablagerungen, Komposthaufen etc. wurden mittels Gabel und Rechen schonend zerteilt und flächig gelagert, damit sie nicht über Nacht von eventuell noch aktiven Igeln besiedelt werden konnten. Teilweise erfolgte am Morgen danach eine erneute Kontrolle dieser Strukturen. Auf diese Art gelang es, den bisher einzigen, im Eingriffsbereich in Erscheinung getretenen Igel zu retten und in ein Ersatzhabitat am Ruschbach zu versetzen.

Im Bereich der Hütten erfolgte die Vorbesichtigung durch Ausleuchten aller frei zugänglichen Strukturen. Notfalls wurden dazu mittels Brechstange etc. die nötigen Zugänge geschaffen. Bis auf den Unterbodenbereich konnten so alle Strukturen abgesucht werden.

Die maschinelle Entfernung der Bodenplatten erfolgte unter ökologischer Baubegleitung. Der Bagger hob die Bodenplatten an oder entfernte sie partiell. Dabei traten mit Ausnahme von Ratten, die aktiv flüchten konnten, keine Tiere in Erscheinung. Dasselbe Verfahren wurde auch vor dem Entfernen weiterer größerer Oberflächenstrukturen, z.B. Plastikwannen, liegende Baumstämme etc. angewendet. Auf diese Art konnten zwei Blindschleichen geborgen und mit Zustimmung des Besitzers in einem benachbarten Privatgarten umgesetzt werden.

Liegende Totholzstämme und ihr Mulm wurden ebenfalls baubegleitend auf Bohrlöcher seltener Käferarten, Larven oder adulte Käfer untersucht, wobei sich keine Nachweise ergaben. Im Planbereich vorhandene Vogel-Nistkästen wurden geborgen, untersucht und falls funktionstüchtig an ungestörter Stelle wieder aufgehängt.

Direkt nach oben