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Maskenpflicht auf Wochenmarkt gilt weiterhin


Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass auf den Wochenmarktgeländen weiterhin eine Maskenpflicht besteht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Dies gilt auch für Personen, die bereits zwei Schutzimpfungen erhalten haben. Auf Hinweisschildern am Marktgelände wird noch einmal explizit auf diese Regelung hingewiesen.

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