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Gemeindeverwaltung bittet um Einhaltung der Regelungen auf Spielplätzen


Seit dem 06. Mai sind die Spielplätze der Gemeinde zur Freude vieler Familien wieder geöffnet. Damit dies so bleiben kann, ist es unerlässlich, dass sich Eltern und Kinder an diverse Verhaltensregeln zur Eindämmung der Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus halten.

Bei Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst wurde festgestellt, dass vor allem die Abstandsregelungen und die Zahl der maximal zulässigen Kinder häufig nicht eingehalten werden.

Die Gemeindeverwaltung weist nochmals darauf hin, dass auch auf den Spielplätzen der empfohlene Abstand von 1,5 Metern zwischen den Kindern eingehalten muss. Körperkontakt sollte möglichst vermieden werden, auch das gemeinsame Essen und Trinken ist nicht erlaubt.

Kinder dürfen nur in Begleitung der Eltern auf den Spielplatz gehen; es ist außerdem nur eine bestimmte Anzahl von Kindern erlaubt, die sich aus der Fläche des Spielplatzes ergibt und die man auf dem am Eingang des Spielplatzes ausgehängten Infoschild (siehe unten, Anzahl der Kinder beispielhaft) entnehmen kann.

Im Interesse aller Spielplatzbesucher bittet die Gemeindeverwaltung um die Einhaltung der Vorgaben.

Spielplätze
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