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Wiedereröffnung der Rathäuser ab 4. Mai mit Terminvergaben


Die erste Stufe der Wiederöffnung der Rathäuser beginnt am kommenden Montag, 4. Mai 2020. Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Rathäuser für den Publikumsverkehr seit dem 18. März geschlossen. Im Rahmen eines Notbetriebs wurden Termine nur für unaufschiebbare Angelegenheiten vergeben.

„Ab kommenden Montag werden wir den Bürgerinnen und Bürgern wieder das volle Dienstleistungsspektrum anbieten“, erklärt Bürgermeister Tobias Benz. Voraussetzung in dieser ersten Phase der Öffnung sei aber weiterhin eine Terminvereinbarung im Vorfeld, um den Publikumsverkehr zu steuern und so dem Infektionsschutz Rechnung zu tragen.

Die Anwesenheit von Begleitpersonen ist nicht möglich. Ausgenommen sind Personen, die auf eine Begleitperson angewiesen sind, wie etwa Kleinkinder oder Menschen mit Betreuungsbedarf. Auf der Homepage der Gemeinde (www.grenzach-wyhlen.de/corona) sind die Kontaktdaten der Ämter hinterlegt. Die Terminvereinbarung im Rahmen der regulären Öffnungszeiten ist ab sofort per Mail oder telefonisch möglich.

Das Bürgerbüro bleibt im Mai samstags noch geschlossen. Für Besucherinnen und Besucher der Rathäuser besteht keine Maskenpflicht. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung wurden alle erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen.

„Die Wiederöffnung ist ein erster Schritt zurück zur Normalität. Ich hoffe, dass wir zeitnah die Rathäuser auch wieder für den regulären Besucherverkehr öffnen können“, ergänzt Benz.

Gelbe Säcke können weiterhin jeweils an den Hintereingängen der Rathäuser in der Rheinfelder Straße 19 und 21 in Wyhlen sowie am Standort Grenzach (Hauptstraße 10) abgeholt werden.
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