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Das Landratsamt informiert: Fastnachtsumzüge auf neuen Wegen



Geänderte Streckenführung ab 2020 erforderlich
Zur Gewährleistung einer sicheren Durchführung der traditionellen Fastnachtsumzüge wurden und werden im Landkreis Lörrach alle Veranstaltungen auf hochbelasteten Straßen überprüft. In diesem Rahmen und unter Beachtung geltenden Rechts sowie in Bezug auf verkehrspolizeiliche Maßnahmen, wurde eine Änderung der bisherigen Routenführung in Grenzach-Wyhlen erforderlich. In Abstimmung zwischen Gemeinde, Narrenzunft und Verkehrsbehörde wird in Kürze die neue Streckenführung erstellt und anschließend der Bevölkerung vorgestellt.
Grundsätzlich sind Veranstaltungen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, insbesondere mit überregionaler Bedeutung, nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfähig. Diese liegen aus Sicht von Verkehrsbehörde und Polizei für Brauchtumsumzüge auf der Bundesstraße 34 nicht vor. Durch interne Abstimmungsschwierigkeiten der beteiligten Behörden erging die Absage zur Nutzung erst Anfang November an die beantragenden Zünfte, wofür sich das Landratsamt entschuldigt. Im Bewusstsein der Schwierigkeiten, die hierdurch in der Planung für die Narrenzünfte und die unterstützende Gemeinde entstehen, sichert das Landratsamt die Unterstützung in der Streckenentwicklung und die beschleunigte Bearbeitung der geänderten Anträge zu. Vorgespräche zwischen Gemeinde und Narrenzunft zu einer neuen möglichen Streckenführung fanden bereits statt, die Details werden zeitnah geklärt.
Bereits in den Vorjahren wurden vergleichbare Veranstaltungen auf Bundes- und Landesstraßen, unter anderem im Wiesental, überprüft und wo erforderlich angepasst.
Bürgermeister Dr. Benz ist verärgert über den zeitlichen Ablauf der Ankündigung. Er sicherte der Narrenzunft die Unterstützung der Gemeinde zu, falls diese Einspruch gegen die Streckenverlegung durch das Landratsamt erheben wollten.

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