Gestaltungswettbewerb für Gebäude 2019
20.09.2019
Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen schreibt in diesem Jahr bereits zum 16. Mal einen Gestaltungswettbewerb für Häuser aus. Sie möchte damit die Gelegenheit schaffen, die vielen positiven Beispiele für gelungene Neubauten, Renovierungen von Gebäuden und Gestaltungen von Außenanlagen zu würdigen. Gleichzeitig soll der Wettbewerb ein Anreiz für alle Besitzer sein, das Äußere und die Umgebung ihres Hauses ansprechend zu gestalten. Jeder kann so einen wertvollen Beitrag zur Verschönerung unseres Ortsbilds leisten.
Die Einzelheiten des Wettbewerbs entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Text. Vorschläge für den diesjährigen Wettbewerb können eingereicht werden bis zum 20. Oktober 2019.
Vorschläge sind zu richten an die Gemeinde Grenzach-Wyhlen, z. Hd. Herrn Bürgermeister Dr. Tobias Benz, Hauptstraße 10, 79639 Grenzach-Wyhlen.
Dr. Tobias Benz
Bürgermeister
Richtlinien
Gestaltungswettbewerb für Häuser
1. Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen führt jedes Jahr einen Gestaltungswettbewerb für Gebäude durch. Im Rahmen dieses Wettbewerbs werden drei Gebäude prämiert, die sich durch eine besonders gute Gestaltung bzw. Neugestaltung ihres Äußeren auszeichnen.
2. Entscheidend sind hierbei der Gesamteindruck des Gebäudes sowie seiner Außenflächen und seine positive Wirkung auf seine Umgebung und das Ortsbild insgesamt. Anhaltspunkte für eine gelungene Gestaltung können bei historischen Gebäuden eine fachgerechtete Renovierung der Fassade unter der Berücksichtigung der Aspekte des Denkmalschutzes sein. Bei neu errichteten Gebäuden die positive Wirkung auf das bauliche Umfeld. Berücksichtigt werden aber auch das Vorhandensein eines attraktiven Blumenschmuckes und eine ansprechende Gestaltung der das Gebäude umgebenden Außen- und Grünflächen.
3. Vorschläge für die Prämierung von Gebäuden können von jedermann eingereicht werden. Auch Gemeinderat und Verwaltung können Vorschläge machen.
4. Über die Prämierung entscheidet eine Jury, die sich zusammensetzt aus
- Bürgermeister
- Leiterin des Bauamtes
- je einem Vertreter der Fraktionen des Gemeinderates
- einem Vertreter des Vereins für Heimatgeschichte
- einem örtlichen Architekten, der im Wechsel zu bestimmen ist
5. Die Eigentümer der prämierten Gebäude erhalten eine Urkunde sowie einen Sachgutschein in Höhe 100,-- €.