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Gestaltungswettbewerb für Gebäude 2019


Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen schreibt in diesem Jahr bereits zum 16. Mal einen Gestaltungswettbewerb für Häuser aus. Sie möchte damit die Gelegenheit schaffen, die vielen positiven Beispiele für gelungene Neubau­ten, Renovierungen von Gebäuden und Gestaltungen von Außenanlagen zu würdigen. Gleichzeitig soll der Wettbewerb ein Anreiz für alle Besitzer sein, das Äußere und die Umgebung ihres Hauses ansprechend zu gestal­ten. Jeder kann so einen wertvollen Beitrag zur Verschönerung unseres Ortsbilds leisten.
 
Die Einzelheiten des Wettbewerbs entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Text. Vorschläge für den diesjährigen Wettbewerb können eingereicht wer­den bis zum 20. Oktober 2019.

Vorschläge sind zu richten an die Gemeinde Grenzach-Wyhlen, z. Hd. Herrn Bürgermeister Dr. Tobias Benz, Hauptstraße 10, 79639 Grenzach-Wyhlen.
 
Dr. Tobias Benz
Bürgermeister

 
Richtlinien
Gestaltungswettbewerb für Häuser

 
 
1. Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen führt jedes Jahr einen Gestaltungswett­bewerb für Gebäude durch. Im Rahmen dieses Wettbewerbs werden drei Ge­bäude prämiert, die sich durch eine besonders gute Gestaltung bzw. Neu­gestaltung ihres Äußeren auszeichnen.
 
2. Entscheidend sind hierbei der Gesamteindruck des Gebäudes sowie seiner Außenflächen und seine positive Wirkung auf seine Umgebung und das Orts­bild insgesamt. Anhaltspunkte für eine gelungene Gestaltung können bei his­torischen Gebäuden eine fachgerechtete Renovierung der Fassade unter der Berücksichtigung der Aspekte des Denkmalschutzes sein. Bei neu errichteten Gebäuden die positive Wirkung auf das bauliche Umfeld. Berücksichtigt wer­den aber auch das Vorhandensein eines attraktiven Blumenschmuckes und eine ansprechende Gestaltung der das Gebäude umgebenden Außen- und Grünflächen.
 
3. Vorschläge für die Prämierung von Gebäuden können von jedermann einge­reicht werden. Auch Gemeinderat und Verwaltung können Vorschläge ma­chen.
 
4. Über die Prämierung entscheidet eine Jury, die sich zusammensetzt aus
-          Bürgermeister
-          Leiterin des Bauamtes
-          je einem Vertreter der Fraktionen des Gemeinderates
-         einem Vertreter des Vereins für Heimatgeschichte
-         einem örtlichen Architekten, der im Wechsel zu bestimmen ist
 
5. Die Eigentümer der prämierten Gebäude erhalten eine Urkunde sowie einen Sachgutschein in Höhe 100,-- €.
 

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