Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 23.04.2024 in öffentlicher Sit-zung, den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Winkelmatten“ gebilligt undbeschlossen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Winkelmatten“ hat zum Ziel, die städtebaulicheOrdnung im Ortskern Grenzach zu sichern und die Ansiedlung von Vergnügungsstättenplanungsrechtlich zu steuern.
Änderungsbereich der 3. Änderung
Das Plangebiet befindet sich zentral im Ortsteil Wyhlen nördlich der Basler Straße (B34)und umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 3239 (Teil), 3242 (Teil), 3244, 3245 (Teil), 3246(Teil), 3246/1 (Teil), 3247, 3248, 3249, 3251 und 3252 mit einer Fläche von ca. 0,72 ha.Der sich zentral im Ortsteil Grenzach nördlich der Basler Straße (B34) befindliche Ände-rungsbereich wird im Wesentlichen begrenzt:
im Norden: durch die anschließende Bestandsbebauung die im Bebauungsplan „Win-kelmatten“ als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist, eine öffentliche Grünfläche unddie Straße Winkelmatten
im Osten: durch die Hauptstraße
im Süden: durch die Basler Straße (B34)
im Westen: durch die Hebelstraße
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 23.04.2024. Der Planbereich ist im folgenden Kar-tenausschnitt dargestellt:
Verfahren
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Winkelmatten“ wird im vereinfachten Verfahrennach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf-gestellt. Der Flächennutzungsplan muss nicht angepasst oder berichtigt werden. DerÖffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be-lange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes wird mit der Begründung vom
10. Juni 2024 bis einschließlich 12. Juli 2024
(Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Gemeinde unter
https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen
im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalbder oben genannten Frist auch im provisorischen Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen, im Eingangsbereich während derüblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Grenz-ach-Wyhlen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermitteltwerden (z. B. per E-Mail an
eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de), können aberbei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegebenwerden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist dieAngabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen beider Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Grenzach-Wyhlen, den 31.05.2024
Dr. Tobias Benz
Bürgermeister
1_24-04-23_Cover_3._BPLAe_Winkelmatten_OF_24-05-10.pdf
2_24-04-23_Satzung_mit_Bebauungsvorschriften_3._BPLAe_Winkelmatten.pdf
3_24-04-23_Abgrenzungsplageplan_3._BPLAe_Winkelmatten_M1000_A4_24-03-28.pdf
4_24-04-23_Begruendung_3._BPLAe_Winkelmatten_red_Biermann_24-03-27 .pdf
5_Einzelhandels-_und_Vergnuegungsstaettenkonzept_vom_23.04.2014.pdf