Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttretendes Bebauungsplans und der dazugehörigenörtlichen Bauvorschriften „Neue Ortsmitte Grenzach“

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 26.09.2023 in öffentlicher Sit-zung den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Grenzach“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und diezusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweilsselbstständige Satzung beschlossen.


Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntma-chung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan (mit textlichen Bauvorschriften und Örtlichen Bauvorschriften, je-weils mit zeichnerischen Festsetzungen, Begründung, Zusammenfassender Erklärung,Umwelt- und Artenschutzbericht, weitere Gutachten) kann während der Dienststunden im Rathaus Grenzach-Wyhlen Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zugeben.

Die Bekanntmachung, kann auch auf der Homepage der Gemeinde unterhttps://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verletzungen folgender Vorschriften nur beachtlichsind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüberder Gemeinde Grenzach-Wyhlen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht werden:

  1. Verfahrens- und Formvorschriften nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB,
  2. Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungs-planes unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB,
  3. Vorschriften des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB,
  4. Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung Baden-Württem-berg (GemO BW) oder nach Rechtsvorschriften, die auf der GemO BW beruhen.

Darüber hinaus wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristge-rechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche hingewiesen.


Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 09.08.2024
Dr. Benz
Bürgermeister

Anlagen