Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 26.02.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen, für den Bereich „Fallberg Nord“ einen Bebauungsplan zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO (Landesbauordnung) aufzustellen.
Am 14.02.2023 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den erneuten Aufstellungsbeschluss für das auf den 1. Bauabschnitt verkleinerte Plangebiet „Fallberg Nord – 1. BA“ gefasst. Der erneute Aufstellungsbeschluss wurde am 24.02.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Das Plangebiet umfasst eine Größe von etwa 5,9 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Fallberg Nord – 1. BA“ ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans.
Abbildung: Abgrenzungsplan Bebauungsplan „Fallberg Nord – 1. BA“ vom 10.02.2026, Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH
Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat in den bestehenden Gewerbegebieten derzeit keine Flächen für den Verkauf zur Verfügung. Zur Deckung des Bedarfs an gewerblichen Bauflächen, insbesondere für die Ansiedlung und Entwicklung von klein- und mittelständischen Handwerks-, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen soll daher das bestehende Gewerbegebiet „Fallberg“ in Wyhlen erweitert werden. Bereits im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grenzach-Wyhlen (rechtswirksam seit dem 18.10.2013) wurde das Plangebiet „Fallberg Nord“ als Neuausweisung für gewerbliche Bauflächen aufgenommen. Nun soll der 1. Bauabschnitt „Fallberg Nord – 1. BA“ in die verbindliche Bauleitplanung überführt werden. Die Fläche stellt aktuell eine unbebaute, landwirtschaftlich genutzte Fläche dar.
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Am 24.02.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen dem Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften „Fallberg Nord – 1. BA“ vom 10.02.2026 in öffentlicher Sitzung zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 10.02.2026 mit Begründung und Vorentwurf Umweltbericht jeweils vom 10.02.2026 sowie die Anlagen können in der Zeit von
Dienstag, 10.03.2026 bis einschließlich Donnerstag, 16.04.2026
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Grenzach-Wyhlen unter dem Link https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Während der oben genannten Frist hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, Auskunft über den Inhalt, den Zweck und die Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Übermittlung kann erlektronisch an die Mailadresse
eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de
erfolgen, oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Zusätzlich sind die oben genannten Unterlagen im oben genannten Zeitraum an folgender öffentlich zugänglicher Stelle einsehbar:
Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Außenstelle, Gewerbestr. 1, 79639 Grenzach-Wyhlen.
Die Unterlagen sind hier während der üblichen Öffnungszeiten einsehbar.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.
Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.
Grenzach-Wyhlen, den 06.03.2026
Dr. Tobias Benz
Bürgermeister
Anlage_1_-_BP_Fallberg_Nord_1BA_Zeichnerischer_Teil.pdf
Anlage_2_-_BP_Fallberg_Nord_1BA_Textteil.pdf
Anlage_3_-_BP_Fallberg_Nord_1BA_Begruendung.pdf
Anlage_4_-_2026_02_10_Umweltbericht_Vorentwurf_BPlan_Fallberg_1._BA.pdf
Anlage_5_-_Geotechnischer_Bericht.pdf
Anlage_6_-_2020-07-31_Geotechnische_Stellungnahme_1.pdf
Anlage_7_-_2018-11-07_Geologische_Stellungnahme_1_Energiedienstflaeche.pdf
Anlage_8_-_Luftbildauswertung_auf_Kampfmittelbelastung_Gewerbegebiet_Fallberg_Nord.pdf
Anlage_9_-_Schalltechnische_Untersuchung_-_Fallberg_Nord_Schall_IB_Droescher.pdf