Hier finden Sie alle Abgaben, welche von der Gemeinde erhoben werden, sowie weitere Informationen, welche das Thema Wohnen & Bauen betreffen.
Informationen zur Grundsteuerreform
Im Januar 2025 haben alle Grundstücksbesitzer in Grenzach-Wyhlen ihren neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Dieser basiert erstmals auf dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG). Aufgrund der Modifizierung des Bodenwertmodells ergeben sich neue Berechnungsgrundlagen basierend auf der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert der Kommune.
Für Fragen bei den die Gemeinde betreffenden Themen hat der Fachbereich Finanzen eine Hotline eingerichtet, welche unter Tel. 07624-32414 erreichbar ist. Eine Anfrage per e-Mail ist an grundsteuer(at)grenzach-wyhlen.de möglich.
Wassergebühr: 1,76 €/m³ zuzüglich 7 % Umsatzsteuer (seit 01.01.2023)
Abwassergebühr - Schmutzwassergebühr: 2,51 €/m³ eingeleitetem Abwasser (seit 01.01.2023)
Abwassergebühr - Niederschlagswasser: 0,65 €/ m² versiegelter Fläche (seit 01.01.2023)
Bodenrichtwerte in Rheinfelden (Baden), Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt
Die Bodenrichtwerte werden vom Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rheinfelden (Baden) ermittelt. Die letzte Ermittlung erfolgte zum Stichtag 1. Januar 2025.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.
Alle Informationen finden Sie unter https://www.rheinfelden.de/Stadt-Umwelt/Bauen-Wohnen/Grundstuecke/Bodenrichtwerte
Grenzach-Wyhlen verfügt über keinen Mietspiegel.