Grundsatz: Keine Sirene, keine allgemeine Gefahr.
Keine allgemeine Gefährdung / gegebenenfalls Verunsicherung:
a) Kein Sirenensignal
b) Gegebenenfalls Information der Bevölkerung über Rundfunkdurchsagen
c) Benachrichtigung von Schulen und Kindergärten durch die Gemeinde
d) Mitteilungen auf der Webseite der Gemeinde und in der Warn-App NINA
Allgemeine Gefährdung liegt vor:
a) Sirenenalarm und NINA-Auslösung
b) Rundfunkdurchsagen
c) Schulen und Kindergärten werden informiert
d) Mitteilungen auf der Webseite der Gemeinde und Warn-App NINA
Kontakt
Fachbereich Bürgerservice & Öffentliche Sicherheit
Rheinfelder Straße 21
Telefon: +49 (0)7624 32-100 oder 32-103
E-Mail: ordnungsamt(at)grenzach-wyhlen.de