Öffentliche Bekanntmachung- Offenlage Lärmaktionsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 19.03.2024 in öffentlicher Sit-zung die Aufstellung eines vereinfachten Lärmaktionsplans nach der Neufassung desKooperationserlasses vom 08.02.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt die Of-fenlage des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Form durchzuführen.

Die Unterlagen werden vom 15. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024
(Veröffent-lichungsfrist) auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen im Internet veröffentlicht.

Zudem werden die Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch im provisori-schen Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen, im Eingangsbereich während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Grenz-ach-Wyhlen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollten elektronisch übermitteltwerden (per E-Mail an eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de), können aber bei Be-darf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe derAnschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.

Bitte beachten Sie, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im weiterenProzess unberücksichtigt bleiben können.

Die Bekanntmachung, kann auch auf der Homepage der Gemeinde unterhttps://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen eingesehen werden.


Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 05.04.2024

Dr. Tobias Benz
Bürgermeister