I.
Das Landratsamt Lörrach – Fachbereich Vermessung & Geoinformation hat eine Liegenschaftsvermessung (§ 5 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes) auf der Gemarkung Wyhlen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen im Bereich der Flurstücke 29, 124/1, 126, 413, 420, 421, 670/1, 1196/2, 2598/2, 2606, 2606/1, 2630/1, 2825/3, 3406/1, 3537, 3803/21, 3888/17, 3888/26, 5094, 5100, 5120, 5137, 5140/4, 5164/1, 5238/4, 5299, 5304, 5305, 5335, 5338, 5339, 5351/5, 5368, 5369, 5389/3, 5390/3, 5395, 5409, 5417, 5477, 5478, 5528, 5555, 5578/1, 5592, 5595, 5596, 5653, 5655, 5659, 5662/1, 5663, 5964 und 6004/1 abgeschlossen und die Veränderungen im Fortführungsnachweis 2025/17 der Gemarkung Wyhlen vom 21. Januar 2026 dargestellt. Das Liegenschaftskataster ist fortgeführt. Das Liegenschaftskataster ist der Nachweis über alle Flurstücke und Gebäude und amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne von § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.
Der Fortführungsnachweis kann während den Sprechzeiten (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr) beim Landratsamt Lörrach, Im Entenbad 11+13, 79541 Lörrach eingesehen werden.
Dem Grundbuchamt Emmendingen wurden die Veränderungen mitgeteilt. Veränderungen im Liegenschaftskataster, die für die Feststellung von Einheitswerten des Grundbesitzes oder für die Grundsteuer von Bedeutung sein können, sind nach § 29 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes dem Finanzamt von der Vermessungsbehörde mitzuteilen.
Das Landratsamt Lörrach ist zu weiterer Auskunft gerne bereit. Die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der von der Liegenschaftsvermessung betroffenen Flurstücke können auf Verlangen auch Auszüge aus dem Fortführungsnachweis erhalten.
Lörrach, 27.01.2026
Landratsamt Lörrach
gez. Muser