Zur Feststellung der Gebietsgrenze des Flurbereinigungsverfahrens sind vermessungstechnische Arbeiten notwendig.
Der Fachbereich Vermessung und der Fachbereich Flurneuordnung des Landratsamtes Lörrach werden daher im 1. Halbjahr 2026 im Verfahrensgebiet die Vermessungen durchführen.
Die mit den Vermessungsarbeiten betrauten Personen sind nach § 17 Abs. 1 Vermessungsgesetz und § 35 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz befugt, Flurstücke zu betreten und die zur Durchführung der Arbeiten notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke und auch die der angrenzenden Gemarkungen Rheinfelden, Herten, Inzlingen, Eichsel u. Wyhlen werden hiermit benachrichtigt. Es wird gebeten, den Vermessungsbediensteten des Landratsamtes Lörrach den Zutritt zu den Grundstücken zu gestatten.
Nähere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren finden Sie unter:
Landratsamt Lörrach
-Flurneuordnung-