Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 25.03.2025 in öffentlicher Sitzung die Verlängerung der Durchführungsfrist gemäß § 142 Abs. 3 BauGB zur „Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern Wyhlen“ bis zum 16.12.2029 beschlossen.
Hinweis: Bei der Durchführungsfrist handelt es sich nicht um den Bewilligungszeitraum zur Bereitstellung von Fördermitteln. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu Förderungen im Sanierungsgebiet an:
Frau Andrea Gaede
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Eisenbahnstraße 66
79098 Freiburg
E-Mail: Andrea.Gaede(at)lbbw-im.de
Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 28.11.2025
Dr. Tobias Benz
Bürgermeister