Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan „Südlich Kantstraße“ Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes und derdazugehörigen örtlichen Bauvorschriften im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 30.01.2024 in öffentlicher Sit-zung den Entwurf des Bebauungsplanes „Südlich Kantstraße“ und den Entwurf der zu-sammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, denehemals im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellten Bebauungs-plan im Regelverfahren weiterzuführen und die 2. Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

In der Gemeinde Grenzach-Wyhlen besteht eine anhaltend hohe Nachfrage nach Bau-plätzen bzw. Wohnraum, die sich im steigenden Bedarf sowohl seitens der ortsansässi-gen Bevölkerung als auch seitens Zuziehender aus der Grenzregion zur Schweiz be-gründet. Um dem Druck auf dem lokalen Wohnungsmarkt zumindest kleinteilig aktivbegegnen zu können, möchte die Gemeinde eine im rechtswirksamen Flächennut-zungsplan bereits als Wohnbaufläche (W) dargestellte Fläche im Ortsteil Wyhlen entwi-ckeln und hier drei bzw. sechs Baugrundstücke für eine Einzel- bzw. Doppelhausbebau-ung zur Verfügung stellen.

Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten des Ortsteiles Wyhlen unterhalb des Schneckenberges und südlich der Kantstraße in Südhanglage. Es wird begrenzt:

  • im Norden durch die Kantstraße und im Anschluss durch Wohnbebauung
  • im Osten durch Wohnbebauung
  • im Süden durch Grünflächen mit Baumbeständen und anschließend durch das Ge-lände des Schulzentrums
  • im Westen durch Kleingartenanlagen

Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 2.537 m² und die nachstehend genannten(Teil-) Flurstücke auf Gemarkung Wyhlen: 821/1 (Teil), 823, 824/1, 828/1, 829/1, 831/1,920 (Teil), 922 (Teil), 924 (Teil) und 925 (Teil).

Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus folgender – genordeter und nicht maß-stäblicher – Darstellung:

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hatte am 26.11.2019 in öffentlicherSitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die dazugehörigen örtlichen Bauvor-schriften „Südlich Kantstraße“ im einstufigen, beschleunigten Verfahren gemäß § 13bBauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohneDurchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Durch dasam 18.07.2023 ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wurde der § 13bBauGB zwischenzeitlich als unvereinbar mit Unionsrecht erklärt und kann somit nicht(mehr) angewendet werden. Damit einher geht bei laufenden Verfahren die Pflicht zurnochmaligen Veröffentlichung der gemäß § 13b BauGB aufgestellten Bebauungspläneund der Durchführung einer vollen Umweltprüfung mit Erstellung des Umweltberichtesmit Grünordnungsplan und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung. Der vorliegende Bebau-ungsplan mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird in ein Regelverfahrenübergeleitet und unter Anwendung der damit einhergehenden rechtlichen Vorgabenweitergeführt. Die nun notwendige Umweltprüfung wurde durchgeführt und vom Bürofaktorgruen, Freiburg, ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB mitGrünordnungsplan (GOP) und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erarbeitet. Der Bebau-ungsplan und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften haben bereits eine Offen-lage durchlaufen, sodass diese als erster Beteiligungsschritt im Sinne der frühzeitigenBeteiligung gewertet werden kann. Als zweiter Beteiligungsschritt erfolgt nun eine wei-tere Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB. Aus Gründen der Klarheit und um Missverständ-nisse zu vermeiden, wird diese als 2. Offenlage betitelt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriftenwird mit der gemeinsamen Begründung und dem Umweltbericht sowie der Fachgutach-ten (Relevanzprüfung, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, FFH-Vorprüfung, Aus-nahmeantrag) vom

19. Februar 2024 bis einschließlich 20. März 2024 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Gemeinde unter
https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen
im Internet veröffentlicht.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalbder oben genannten Frist auch im provisorischen Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen, im Eingangsbereich während derüblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar und Bestandteil derausgelegten Unterlagen:

(Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakteristik)

Umweltbericht
mit artenschutzrechtlicher Einschätzung, Bestandsplan der Biotopty-pen und Maßnahmenplan vom 30.01.2024 (faktorgruen, Freiburg). Diese Unterlagenenthalten die folgenden Arten umweltrelevanter Informationen mit folgenden Darstel-lungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleichdieser Auswirkungen:

1. auf Schutzgebiete:

Da etwa 60 m östlich des Plangebietes eine Teilfläche des FFH-Gebietes Nr. 8411341„Wälder bei Wyhlen“ und direkt westlich angrenzend das Teilgebiet „Gleusen“ des SPA„Tüllinger Berg und Gleusen“ liegen, muss die Verträglichkeit des Vorhabens mit denSchutz- und Erhaltungszielen der Natura2000-Gebiete geprüft werden. Fazit derNatura2000-Vorprüfung: Es ist nicht mit einem vorhabenbedingten Konflikt mit denSchutz- und Erhaltungszielen der Natura2000-Gebiete zu rechnen.

2. auf Tiere inkl. dem speziellen Artenschutz und Pflanzen:

Informationen zur Bewertung des Ist-Zustandes und der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen.

Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen wurde eine Biotopkartierung durchgeführt. ImRahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden Kartierungen von Vö-geln und Reptilien durchgeführt. Es werden überwiegend Brombeergestrüppflächenund Kleingartenflächen mit Einzelbäumen überplant. Es wurden Mauereidechsen imPlangebiet kartiert. Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmenund allgemeinen Hinweisen sowie von Ausgleichsmaßnahmen.

3. auf den Boden:

Informationen zur Bewertung des Ist-Zustandes und zum Verlust natürlicher Boden-funktionen durch Versiegelung (natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper imWasserkreislauf, Filter und Puffer gegenüber Schadstoffen). Formulierung von Vermei-dungs- und Minimierungsmaßnahmen, allgemeinen Hinweisen und Hinweisen zur Verwendung und Behandlung von Mutterboden. Formulierung von externen Ausgleichsmaßnahmen.

4. Auf das Wasser:

Informationen zur Bewertung des Ist-Zustandes und zum Verlust der Grundwasserneu-bildungsfunktion und der Versickerungsleistung im Plangebiet. Formulierung von Ver-meidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie von Ausgleichsmaßnahmen.

5. auf das Klima und die Luft:

Informationen zum Kleinklima. Flächen mit potenzieller Kaltluftproduktion werden vor-habensbedingt überbaut und versiegelt. Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist be-sonders durch die zukünftige Bebauung mit einer verstärkten Erwärmung im Plange-biet zu rechnen. Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowievon Ausgleichsmaßnahmen.

6. auf die Erholung und das Landschaftsbild:

Informationen zur Beeinträchtigung der Erholung und des Landschaftsbildes. Es ist miteiner Beeinträchtigung des Landschaftsbildes/Ortsbildes durch die bis zu 8 m hohe ge-plante Wohnbebauung zu rechnen. Die bereits eingeschränkte Erholungseignung derFläche verändert sich nicht wesentlich. Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.

7. auf die menschliche Gesundheit:

Informationen zur lediglich geringen Erhöhung von straßenverkehrsbedingten Lärmim-missionen und -emissionen sowie Luftschadstoffimmissionen. Es sind keine Maßnah-men erforderlich.

8. auf Kultur- und Sachgüter:

Es sind voraussichtlich keine Kultur- und Sachgüter betroffen. Hinweise zum Fall, dassFundstücke im Boden auftreten.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeindewesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

Behörden und Träger öffentlicher Belange

  • Landratsamt Lörrach – Umwelt; Stellungnahme vom 16.12.2022: Zu den Themen Ab-wasserbeseitigung, Drainagen, Grundwasserschutz und Starkregen.
  • Landratsamt Lörrach – Naturschutz; Stellungnahme vom 16.12.2022: Zu den The-men Eingriffsregelung, geschütztes Biotop im Plangebiet (Trockenmauer), Natura2000-Vorprüfung (insb. Zaunammer und Orpheusspötter), Artenschutz (CEF,bzw. FCS-Maßnahme für die Mauereidechse)
  • Regierungspräsidium Freiburg – Ref. 55 und 56 – Naturschutz, Recht; Stellungnahmevom 19.12.2022: Zum Thema Artenschutz (CEF, bzw. FCS-Maßnahme für dieMauereidechse)
  • Regierungspräsidium Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege; Stellungnahme vom12.12.2022: Zum Thema Denkmalschutz.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Grenz-ach-Wyhlen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermitteltwerden (z. B. per E-Mail an eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de
), können aberbei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegebenwerden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist dieAngabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.


Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen beider Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.


Grenzach-Wyhlen, den 09.02.2024
Dr. Tobias Benz
Bürgermeister