Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Solvay – 5. Teiländerung (Wetzel-Areal)“, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB, Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 23.04.2024 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solvay – 5. Teiländerung (Wetzel-Areal)“ mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gefasst. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.07.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet umfasst eine Größe von etwa 5,4 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Solvay – 5. Teiländerung (Wetzel-Areal)“ ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans.

Abbildung: Abgrenzungsplan Bebauungsplan „Solvay – 5. Teiländerung (Wetzel-Areal)“ vom 18.12.2025, Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Entwicklung des Areals sollen die brachliegenden und unbebauten Gewerbeflächen aktiviert und Gewerbeflächen für ortsansässige Betriebe geschaffen werden, die Flächenausnutzung erhöht und die Erschließung optimiert werden. Dabei werden die Belange der bestehenden Gewerbetreibenden im Gebiet ebenso berücksichtigt wie eine nachhaltige Entwicklung der bislang unbebauten Flächen.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Am 24.02.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen dem Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften „Solvay – 5. Teiländerung (Wetzel-Areal)“ vom 18.12.2025 in öffentlicher Sitzung zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 18.12.2025 mit Begründung sowie die Anlagen können in der Zeit von

Dienstag, 10.03.2026 bis einschließlich Donnerstag, 16.04.2026

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Grenzach-Wyhlen unter dem Link https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Während der oben genannten Frist hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, Auskunft über den Inhalt, den Zweck und die Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Übermittlung kann erlektronisch an die Mailadresse

eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de

erfolgen, oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.

Zusätzlich sind die oben genannten Unterlagen im oben genannten Zeitraum an folgender öffentlich zugänglicher Stelle einsehbar:

Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Außenstelle, Gewerbestr. 1, 79639 Grenzach-Wyhlen.

Die Unterlagen sind hier während der üblichen Öffnungszeiten einsehbar. Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.

Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.

Grenzach-Wyhlen, den 06.03.2026

Dr. Tobias Benz
Bürgermeister

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