Öffentliche Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Power-to-Gas-An-lage II“ - Veröffentlichung des Entwurfes desvorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriftensowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 30.01.2024 in öffentlicher Sit-zung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Power-to-Gas-Anlage II“und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften sowieden Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) gebilligt und beschlossen, die Offenlage ge-mäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Die naturenergie hochrhein AG plant im Rahmen des Projektes „Reallabor der Energie-wende H2-Wyhlen“ am Standort des Rhein-Wasserkraftwerkes Grenzach-Wyhlen imOrtsteil Wyhlen die Erweiterung der bestehenden Elektrolyseanlage für grünen Wasser-stoff, sog. Power-to-Gas-Anlage. Die bestehende Produktionsanlage soll um 5 MWel Elektrolyseleistung erweitert werden.

Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der dazugehöri-gen örtlichen Bauvorschriften „Power-to-Gas-Anlage II“ umfasst den unten abgebildetenTeilbereich des Grundstückes Flst.-Nr. 3486 auf Gemarkung Wyhlen mit ca. 2.610 m².Das Plangebiet liegt im Südosten des Ortsteiles Wyhlen der Gemeinde Grenzach-Wyh-len im Bereich des Wasserkraftwerkes am Rheinufer. Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Norden: durch Wegeflächen und bestehende Bebauung
  • im Osten: durch Abstellflächen
  • im Süden: durch Wegeflächen und daran anschließend den Rhein
  • im Westen: durch die bestehende Power-to-Gas-Anlage

Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus folgender – genordeter und nicht maß-stäblicher – Darstellung:

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die dazugehörigen Bauvorschriften„Power-to-Gas-Anlage II“ werden im Regelverfahren mit Durchführung einer Umwelt-prüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührtenBehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellung-nahme gegeben.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der dazugehörigen örtli-chen Bauvorschriften und des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) wird mit dergemeinsamen Begründung und dem Umweltbericht sowie den Fachgutachten (Gutach-ten Nr. 6074.1/1379B zum Anlagenlärm, Verkehrs- und Schalluntersuchung, Techni-sches Gutachten zur Umsetzung des § 50 BImSchG bzw. Artikels 13 derRichtlinie 2012/18/EU, Baugrunderkundung, Brandschutzkonzept) vom

19. Februar 2024 bis einschließlich 20. März 2024

(Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Gemeinde unter
https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen
im Internet veröffentlicht.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalbder oben genannten Frist auch im provisorischen Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen, im Eingangsbereich während derüblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei derVerwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Ein-sicht bereitgehalten werden.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar und Bestandteil derausgelegten Unterlagen:

(Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakteristik)

  • Umweltbericht
    mit artenschutzrechtlicher Einschätzung vom 11.01.2024 (faktor-gruen, Freiburg). Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltrelevanterInformationen mit folgenden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maß-nahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:

1. auf Schutzgebiete:

Da etwa 65 m östlich des Plangebietes eine Teilfläche des FFH-Gebietes „Wälder beiWyhlen“ (Nr. 8012341) liegt, muss die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutz-und Erhaltungszielen des Natura2000-Gebietes geprüft werden. Fazit der Natura2000-Vorprüfung: Es ist nicht mit einem vorhabenbedingten Konflikt mit den Schutz- und Er-haltungszielen des Natura2000-Gebietes zu rechnen. Auch für das ca. 60 m östlich desPlangebietes liegende Naturschutzgebiet „Altrhein Wyhlen“ (Nr. 3.047) ist keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten.

2. auf Tiere inkl. dem speziellen Artenschutz und Pflanzen:

Informationen zur Bewertung des Ist-Zustandes (zu berücksichtigen ist der bestehendeGrünordnungsplan des Bebauungsplanes „Fallberg Ost“) und der vorhabenbedingtenBeeinträchtigungen. Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen wurde zusätzlich eine Biotop-kartierung durchgeführt. Im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungwurden Kartierungen von Vögeln und Fledermäusen durchgeführt. Im Plangebiet befin-det sich ein Kirschbaum mit einer Asthöhle mit Habitatpotential (Tagesquartier) für Fledermäuse. Es werden überwiegend Ausgleichsflächen (Kiesbiotop) im Grünordnungs-plan des Bebauungsplans „Fallberg Ost“ überplant. Formulierung von Vermeidungs-und Minimierungsmaßnahmen und allgemeinen Hinweisen sowie vonAusgleichsmaßnahmen.

3. auf den Boden:

Informationen zur Bewertung des Ist-Zustandes und zum Verlust natürlicher Boden-funktionen durch Versiegelung (natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper imWasserkreislauf, Filter und Puffer gegenüber Schadstoffen). Formulierung von Vermei-dungs- und Minimierungsmaßnahmen, allgemeinen Hinweisen und Hinweisen zur Ver-wendung und Behandlung von Mutterboden. Formulierung von externenAusgleichsmaßnahmen.

4. auf das Wasser:

Informationen zur Bewertung des Ist-Zustandes und zum Verlust der Grundwasserneu-bildungsfunktion und der Versickerungsleistung sowie von potentieller Verschmutzungdes Grundwassers durch wassergefährdende Stoffe im Plangebiet. Formulierung vonVermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.

5. auf das Klima und die Luft:

Informationen zum Kleinklima. Flächen mit mäßiger Kaltluftproduktion werden vorha-bensbedingt überbaut und versiegelt. Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist be-sonders durch die zukünftige Bebauung mit einer verstärkten Erwärmung im Plange-biet zu rechnen. Formulierung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowievon Ausgleichsmaßnahmen.

6. auf die Erholung und das Landschaftsbild:

Informationen zur Beeinträchtigung der Erholung und des Landschaftsbildes. Es ist miteiner Beeinträchtigung des Landschaftsbildes/Ortsbildes durch die zukünftig zulässigeGebäudehöhe von 11 m zu rechnen. Die bereits eingeschränkte Erholungseignung derFläche verändert sich nicht wesentlich. Formulierung von Vermeidungs- undMinimierungsmaßnahmen.

7. auf die menschliche Gesundheit:

Informationen zur Erhöhung von verkehrsbedingten und betriebsbedingten Lärmim-missionen und -emissionen sowie Luftschadstoffimmissionen. Keine erhebliche Beein-trächtigung der Erholungsleistung. Formulierung von Vermeidungs- undMinimierungsmaßnahmen.

8. auf Kultur- und Sachgüter:

Es sind voraussichtlich keine Kultur- und Sachgüter betroffen. Hinweise zum Fall, dassFundstücke im Boden auftreten.

9. auf die Fläche:

Informationen zur vorhabenbedingten Verringerung von unbebauten, begrünten Flächen.

10. zur Störfallbetrachtung:

Informationen zur Störfallbetrachtung. Zur Beurteilung vorhabenbedingter Beeinträch-tigungen wurden die rechtlich vorgeschriebenen angemessenen Sicherheitsabständezu Wohnbebauung ermittelt. Die Berechnungen der TÜV Rheinland Industrie ServiceGmbH zeigen, dass die Wohngebiete nordöstlich des Betriebsbereiches deutlich außer-halb der Konturen der ermittelten angemessenen Sicherheitsabstände liegen.

  • Gutachten Nr. 6074.1/1379B zum Anlagenlärm
    vom 05.10.2023 (Dr. Wilfrid Jans,Ettenheim) Prognose und Beurteilung der Gewerbelärmeinwirkung auf die schutzbe-dürftige Nachbarschaft durch die Erweiterung der Power-to-Gas-Anlage
  • Verkehrs- und Schalluntersuchung
    vom 13.11.2023 (Rapp AG, Freiburg) Prognoseund Beurteilung der Verkehrsströme und Verkehrslärmeinwirkung auf die schutzbe-dürftige Nachbarschaft durch den entstehenden Mehrverkehr auf Grund der Erwei-terung der Power-to-Gas-Anlage sowie den Bau der neuen, westlichen Zufahrt
  • Technisches Gutachten zur Umsetzung des § 50 BImSchG bzw. Artikels 13 derRichtlinie 2012/18/EU
    (Seveso-III-Richtlinie) vom 08.12.2023 (TÜV Rheinland, Lud-wigshafen) Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes nach dem LeitfadenKAS-63 für die Erweiterung der Power-to-Gas-Anlage, Ermittlung und Darlegung be-nachbarter schutzbedürftiger Nutzungen, Prüfung der Einhaltung des Abstandsge-botes gemäß § 50 BImSchG zwischen dem geplanten Vorhaben und den schutzbe-dürftigen Nutzungen
  • Baugrunderkundung
    vom 29.06.2022 (RBS Wave, Ettlingen) Aussagen zur Tragfä-higkeit des Bodens mit den relevanten bodenmechanischen Kennwerten, Angabenzur Versickerungsfähigkeit sowie zur Schadstoffbelastung des Bodens

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeindewesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

Behörden und Träger öffentlicher Belange

  • Landratsamt Lörrach – Baurecht; Stellungnahme vom 13.07.2023: Zum Thema Ver-träglichkeit Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen.
  • Landratsamt Lörrach – Landwirtschaft und Naturschutz; Stellungnahme vom13.07.2023: Zu den Themen Bestandsbewertung Biotoptypen, Beschattung geplanter Kiesbiotopflächen durch Gehölze, Berücksichtigung Zielartenkonzept, Verhinderung der Entstehung von Schottergärten, ökologische Baubegleitung, Berücksichtigung des Grünordnungsplanes zum Bebauungsplan „Fallberg Ost“ und der be-stehenden Wiese in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Änderung des Bebauungs-planes „Fallberg Ost“, Erholungsschutzstreifen, Ersatzkästen für Fledermäuse, Bodenbewertung im Plangebiet und Bewertung von geplanten Strauchpflanzungen.
  • Landratsamt Lörrach – Kommunale Abwasserbeseitigung; Stellungnahme vom13.07.2023: Zum Thema Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung und zurwasserrechtlichen Zulassung hinsichtlich Versickerung und ggf. möglicher Einleitun-gen in den Rhein beim Regierungspräsidium Freiburg.
  • Landratsamt Lörrach – Wasserversorgung / Grundwasserschutz; Stellungnahmevom 13.07.2023: Zum Thema Ölverlust bei Geräten.
  • Landratsamt Lörrach – Oberflächengewässer / Hochwasserschutz / Starkregen; Stel-lungnahme vom 13.07.2023: Zum Thema Starkregen.
  • Regierungspräsidium Freiburg – Ref. 91 Geologie, Rohstoffe und Bergbau; Stellung-nahme vom 10.07.2023 Zu den Themen Geotechnik, Grundwasser und Allgemeinen Hinweisen.
  • Regierungspräsidium Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege; Stellungnahme vom11.07.2023: Zum Thema Denkmalschutz.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Grenz-ach-Wyhlen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermitteltwerden (z. B. per E-Mail an eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de
), können aberbei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegebenwerden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist dieAngabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen beider Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Grenzach-Wyhlen, den 09.02.2024
Dr. Tobias Benz
Bürgermeister

Anlagen