Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Kapellenbach Ost“ und Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Kapellenbach Ost – 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 25.03.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Kapellenbach Ost“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO (Landesbauordnung) zu ändern. Am 25.03.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen in öffentlicher Sitzung ebenso den Entwurf für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Kapellenbach Ost – 1. Änderung“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Ziel und Zweck der 1. Änderung des Bebauungsplans „Kapellenbach Ost“ ist, die Bebaubarkeit und Vermarktungsfähigkeit zweier Grundstücke zu verbessern. Hierzu soll anstatt der zuvor vorgesehenen Reihenhausbebauung eine Bebauung mit Geschosswohnungsbau ermöglicht werden. Zur Umsetzung sind geringfügige Änderungen notwendig. Eine wesentliche Änderung des Erscheinungsbildes ist dadurch nicht zu erwarten.
Der Bebauungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Kapellenbach Ost – 1. Änderung“ umfasst ca. 0,24 ha und ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen (unmaßstäblich):
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 25.03.2025, mit gemeinsamer Begründung vom 25.03.2025 können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Grenzach-Wyhlen unter dem Link https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen in der Zeit von
07.04.2025 bis einschließlich 12.05.2025
eingesehen werden. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Übermittlung kann elektronisch an die Mailadresse
eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de
erfolgen oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, sollten die vorgebrachten Stellungnahmen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Gewerbestraße 1 in Wyhlen während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.
Die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt im selben Zeitraum.
Der ursprüngliche Bebauungsplan „Kapellenbach Ost“ wurde am 15.12.2020 zur Satzung beschlossen und ist am 15.01.2021 in Kraft getreten.
Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 04.04.2025
Dr. Tobias Benz
Bürgermeister