Öffentliche Bekanntmachung  Aufstellung und Veröffentlichung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und der dazugehörigen örtliche Bauvorschriften „Energiecampus“

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 09.12.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 (1) BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Energiecampus“ aufzustellen. In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Energiecampus“ und der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Am Ufer des Hochrheins liegt das Kraftwerksgelände des regionalen Versorgungsträgers Naturenergie Hochrhein AG, das schrittweise mit weiteren Energieversorgungsanlagen entwickelt und in einen klimaneutralen Produktionsstandort transformiert werden soll. Darüber hinaus möchte sich das Unternehmen zukünftig bürgernah präsentieren, in einem Besucherzentrum über seine Arbeit informieren und für die Öffentlichkeit erlebbar werden. Für die weitere Entwicklung muss eine planungsrechtliche Grundlage in Form des Bebauungsplanes „Energiecampus“ geschaffen werden.

Lage und Geltungsbereich

Das ca. 10,1 ha große Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand des Gemeindegebietes entlang des Flussverlaufes des Rheins und der Grenze zur Schweiz auf Gemarkung Wyhlen und umfasst die Flurstücke Nr. 3486/2, 3486/4 und 3487 vollständig sowie die Flurstücke Nr. 2072, 3486, 3557, 3558, 3559, 3670, 5217 und 5480 anteilig. Es liegt an der „Gewerbestraße“ und an der Straße „Am Wasserkraftwerk“ und grenzt im Norden an Wiesen und Wohnbebauung und im Westen an ein Gewerbegebiet an. Zudem ist die östliche und südliche Seite durch den Flussverlauf des Rheins und das Naturschutzgebiet „Althrein Wyhlen“ geprägt. Der Geltungsbereich ist im folgenden – genordeten und nicht maßstäblichen – Kartenausschnitt dargestellt:

Verfahren

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird mit ihrer gemeinsamen Begründung und dem Scopingpapier vom

7. Januar 2026 bis einschließlich 11. Februar 2026 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Gemeinde Grenzach-Wyhlen (https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen) im Internet veröffentlicht.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch im Foyer des provisorischen Rathauses in Wyhlen in der Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Grenzach-Wyhlen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bitte per E-Mail an stadtplanung(at)grenzach-wyhlen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Verwaltung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 19.12.2025

Dr. Tobias Benz
Bürgermeister

Anlagen