Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Ehemaliger Sportplatz Wyhlen“,Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 20.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Sportplatz Wyhlen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.02.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Die ursprüngliche Verfahrensbezeichnung „Sportplatz Wyhlen“ wird in „Ehemaliger Sportplatz Wyhlen“ geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat sich im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss um ca. 0,1 ha verkleinert.

Am 16.12.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf für den Bebauungsplan „Ehemaliger Sportplatz“ vom 16.12.2025 gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist, die Erweiterung der Jugendbetreuungsangebote sowie die örtliche Bündelung und Anpassung der Angebote im Bereich Kultur, Sport und Freizeit an die aktuellen und künftigen Erfordernisse und damit untereinander besser zu vernetzen. Auf der Fläche, die bisher als Fußballplatz des SV Wyhlen genutzt wurde, soll eine Gemeinbedarfsfläche zur langfristigen Deckung verschiedener Bedarfe in der Gemeinde für Kinder, Jugend, Kultur, Sport und Freizeit (multinutzbare Fläche) entstehen. Im Zuge einer Gesamtkonzeption für den Bereich „Ehemaliger Sportplatz Wyhlen“ stellt sich dieser Standort für die angedachten Nutzungen als „ideal“ dar. Dort können Synergieeffekte genutzt und der Sport- und Freizeitstandort weiterentwickelt werden.

Für den Planbereich besteht bisher kein Bebauungsplan. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ehemaliger Sportplatz Wyhlen“ umfasst ca. 2,2 ha und ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen (unmaßstäblich). Maßgeblich für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans vom 16.12.2025 mit Textteil und Planteil sowie Begründung mit Scopingpapier zur frühzeitigen Beteiligung (Stand 16.12.2025), Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (Stand 16.12.2025) und Schallschutzhinweise (Dezember 2025) können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Grenzach-Wyhlen unter dem Link https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen in der Zeit von

15.01.2026 bis einschließlich 19.02.2026

eingesehen werden. Während der oben genannten Frist hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, Auskunft über den Inhalt, den Zweck und die Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Übermittlung kann elektronisch an die Mailadresse

eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de

erfolgen oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Zusätzlich zur Bereitstellung der Unterlagen im Internet sind die oben genannten Unterlagen bei der Verwaltung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen während der üblichen Öffnungszeiten einsehbar.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.

Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.

Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 09.01.2026

Dr. Tobias Benz
Bürgermeister

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