Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 27.05.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen, den Bebauungsplan „Baumgarten“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO (Landesbauordnung) aufzustellen.
Dieser Beschluss des Gemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Wyhlen und umfasst eine Größe von ca. 3,4 ha. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist der Abgrenzungsplan vom 19.05.2025:
Ziele und Zwecke der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplans hat zum Ziel die städtebauliche Ordnung im Ortskern Wyhlen zu sichern und die Ansiedlung von ungewünschten Nutzungen planungsrechtlich zu steuern.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist erforderlich, da im betroffenen Bereich verstärkter baulicher Entwicklungsdruck herrscht. Eine Steuerung über § 34 BauGB ist in diesem Zusammenhang nicht mehr ausreichend, um eine ortsbildverträgliche Entwicklung zu gewährleisten. Der Bebauungsplan schafft die Grundlage für eine rechtssichere, geordnete und dem Ortsbild angemessene bauliche Weiterentwicklung.
Ohne verbindliche planungsrechtliche Steuerung besteht die Gefahr, dass neue Vorhaben nicht mehr mit dem historischen Ortsbild in Einklang stehen und die ortsbildprägende Struktur des Baumgartens schrittweise verdrängt wird.
Die Anwendung des § 34 BauGB erlaubt lediglich eine Einzelfallprüfung anhand der bestehenden Bebauung, bietet jedoch keine Möglichkeit zur vorausschauenden Steuerung. Eine langfristig tragfähige städtebauliche Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung und Dichte künftiger Bebauung, ist damit nicht gewährleistet.
Zur Wahrung des öffentlichen Interesses, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie zum Erhalt des dörflichen Charakters ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Dieser soll unter anderem folgende Ziele verfolgen:
Mit dem Bebauungsplan soll eine Grundlage geschaffen werden, die eine qualitätsvolle bauliche Weiterentwicklung des Baumgartens ermöglicht und zugleich die städtebauliche Eigenart des Ortsteils langfristig erhält.
Der Bebauungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen eingestellt.
Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 13.06.2025
Dr. Benz
Bürgermeister